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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
Ja |
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Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss mindestens noch 6 Monate gültig sein, EU-Reisepässe müssen noch mind. 3 Monate über die Aufenthaltsdauer
hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener
Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen Staatsbürger von Benin, Burkina Faso, Côte
d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Kap Verde, Kuba, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo.
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| Transit |
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Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte
Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Gültigkeitsdauer |
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Das Touristen- oder Geschäftsvisum hat i.d.R. eine dreimonatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und ist für eine Ein- oder
Durchreise gültig. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage beschränkt.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch bei der Botschaft bzw. beim Konsulat (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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5 Tage.
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| Unterlagen |
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Touristenvisum: (a) gültiger Reisepass. (b) 2 Visumsanträge, gänzlich ausgefüllt und unterschrieben. (c) 2 Passfotos. (d) Kopie der Reiseunterlagen.
(e) Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung. Geschäftsvisum: (a)-(e). (f) Ein auf Firmenpapier mit Schreibmaschine verfasstes und an das Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau, Visa Abteilung, (s. Adressen) gerichtetes Schreiben mit folgendem Inhalt: Art der auszuübenden geschäftlichen Tätigkeit,
Name und Anschrift der zu besuchenden Geschäftspartner, Nachweis einer garantierten Rückreise und ausreichend Mittel für die
Zeit des Aufenthaltes. Der Brief muss von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterschrieben sein welches nicht der Antragsteller
ist. Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter und frankierter Rückumschlag und die Gebühren beigefügt werden.
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| Ausreichende Geldmittel |
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Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
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| Impfungen |
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Für die Einreise wird ein Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung benötigt. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen,
die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Anmerkung |
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Die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz unterhalten keine Vertretungen in Guinea-Bissau, zuständig sind
für Deutschland und Österreich die Botschaften in Dakar (s. Senegal) sowie für die Schweiz die Botschaft in Caracas (s. Venezuela). Für Notfälle unterhält die Deutsche Botschaft Dakar in Bissau ein Verbindungsbüro: Edificio SITEC, Bairro de Ajuda/2a fase
rua José Carlos Schwartz, Tel: 25 50 20, Fax: 25 50 21.
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| Centro de Informação e Turismo |
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CP 294, GW-Bissau Tel: 21 39 05, 21 28 44.
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| Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau |
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(mit Visumerteilung) 12, route du Vin, 6794 Grevenmacher, Luxemburg Tel: +35 (02) 621 21 83 92. E-Mail: consul_lu@republica-da-guine-bissau.org Internet: www.republica-da-guine-bissau.org Termine nach Vereinbarung. (auch zuständig für Deutschland, Österreich und die Schweiz)
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| Botschaft der Republik Guinea-Bissau |
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Rue Saint-Lazare 94, F-75009 Paris Tel: (01) 48 74 36 39. Fax: (01) 48 78 36 69. E-Mail: ambaguineebxo@wanadoo.fr Internet: www.republica-da-guine-bissau.org (auch zuständig für die Schweiz).
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esundheit
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| Gesundheit |
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Ja |
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Nein |
| Ja |
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| 3 |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden.
Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A ist weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten auch gegen Hepatitis B.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen
meiden.
Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr,
wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird, tritt sporadisch
auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Das Gesundheitswesen in Guinea-Bissau ist rudimentär und auf die Hauptstadt Bissau beschränkt. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass medizinische Behandlungen in der Regel nur gegen Vorkasse erfolgen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung
mit Rückholversicherung wird daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den
Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt. Das Land hat laut WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete. Daher wird unabhängig von den Landesvorschriften
nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden empfohlen. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung. Cholera tritt jedoch sporadisch auf (Bissau, Region Gabu, Biombo und Oio). Daher sollten stets
sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten
ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. [3] Malariaschutz ganzjährig landesweit, einschließlich der Städte. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (90%) soll chloroquinresistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente. [4] Landesweit besteht ein hohes Risiko für Darminfektionen. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung
zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte
Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch
sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen
Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von
Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Todestag von Amílcar Cabral. 8. März Internationaler Frauentag. 1. Mai Tag der Arbeit. 3. Aug. Tag zum Gedenken an die Märtyrer von Pidjiguiti. 24. Sept. Nationalfeiertag. 13. Okt. Korité (Ende des Ramadan). 20. Dez. Tabaski (Opferfest) 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 8. März Internationaler Frauentag. 1. Mai Tag der Arbeit. 3. Aug. Jahrestag zum Gedenken an die Toten von Pidjiguoiti. 24. Sep. Nationalfeiertag. 2. Okt. Korité (Ende des Ramadan). 14. Nov. Jahrestag der Umsturzbewegung. 9. Dez. Tabaski (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.
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| Feiertage |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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