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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, nutzbar nur bei Begleitung einer erwachsenen Person, die über einen gültigen Reisepass
verfügt, oder eigener Reisepass. Die Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung
anerkannt. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: Ägypten, Algerien, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kap Verde, Kuba, Liberia, Mali, Marokko,
Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Togo und Tunesien.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige
Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Visum.
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| Visaarten |
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Transit-, Touristen- und Geschäftsvisa.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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I. Allg. 48 Stunden.
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| Unterlagen |
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(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) Gebühren (in bar oder
mit Verrechnungsscheck). (e) Einladungsschreiben, Einsatzbefehl oder Hotelbuchung. Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter Freiumschlag (per Einschreiben) beigefügt werden.
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| Impfungen |
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Bei der Einreise wird ein Impfpass mit dem Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Weitere Informationen zu internationalen
Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Office National du Tourisme |
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BP 1275, 6 Avenue de la Republique, Immeuble Al-Aman, GN-Conakry Tel: 45 51 63. Fax: 45 51 64. E-Mail: ontour@leland-gn.org Internet: www.guinee.gov.gn oder www.mirinet.net.gn/ont
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| Botschaft der Republik Guinea |
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Jägerstraße 67/69, D- 10117 Berlin Tel: (030) 20 07 43 30. Fax (030) 200 74 33 33. Mo-Fr 09.00 - 15.00 Uhr E-Mail: berlin@ambaguinee.de Internet: www.ambaguinee.de (auch für Österreich zuständig). Honorargeneralkonsul in Hamburg. Honorarkonsul in München.
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| Honorarkonsulat der Republik Guinea |
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(mit Visumerteilung) 16 Rue Plantamour, BP 1342, CH-1211 Genève 1 Tel: (022) 731 61 90. Fax: (022) 731 17 53. E-Mail: consulat.guinee@bluewin.ch Kein Publikumsverkehr, nur postalische Beantragung. Übergeordnete Vertretung ist die Botschaft in Paris:
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| Ambassade de la République de Guinée |
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51 Rue de la Faisanderie, F-75016 Paris Tel: (+33) (01) 47 04 81 48. Fax: (+33) (01) 47 04 57 65. Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. E-Mail: ambagui.paris@laposte.net Internet: http://guineefrance.free.fr
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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BP 540, GN-Conakry Tel: 30 41 15 06, 45 15 08. Fax: 30 45 22 17. E-Mail: amball@sotelgui.net.gn Internet: www.conakry.diplo.de
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| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
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c/o Société SADIO & Frère S.A.R.L., Route du Niger Libraport, Madine, GN-Conakry Postanschrift: BP 1167, GN-Conakry Tel: 46 31 26. Fax: 45 26 70. Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Dakar (s. Senegal).
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| Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Cité Chemin de fer, Immeuble Macenta, GN-Conakry Tel: 30 41 45 12. Fax: 30 41 45 13. E-Mail: cimentsdeguinee@biasy.net
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden.
Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und E sind weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung
sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen
oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen
meiden.
Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Das Zeckenbissfieber kann auftreten. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Landesweit ist mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Englisch sprechende
Ärzte sind so gut wie nicht vorhanden. Adäquate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam)
sowie Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen. Einfache medizinische
Versorgung ist in Conakry gewährleistet.
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| Anmerkung |
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[1] Guinea gilt laut WHO als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (Region Siguiri). Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, ein geringes Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in der Provinz Conakry. Um sich zu
schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung
umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor der Reise ärztlichen Rat einzuholen. [3] Malariaschutz ganzjährig landesweit, einschließlich der Städte, erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Malariaform Plasmodium falciparum (90 %) soll chloroquinresistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente. [4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte Milch sollte
abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten
nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten
und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln
aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 17. Mai Christi Himmelfahrt. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 27. Aug. Jahrestag der Frauenrevolte. 28. Sept. Tag des Referendums. 2. Okt. Tag der Republik. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. Nov Laila toul Kadir (Tag der Nachtwache); Tag der Invasion von 1970. 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 24. März Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 2. Okt. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 9. Dez. Opferfest. 25. Dez. Weihnachten.
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| Feiertage |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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