Destination Guides
Gambia

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein/1 Ja
Ja Ja/1/2 Ja
Ja Ja/2 Ja
Ja 1/2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 28 Tagen Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder: [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande und Schweden;
(b) Übrige Länder: Australien, Bahamas, Benin, Botswana, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Island, Kap Verde, Kenia, Malawi, Mali, Mauretanien, Neuseeland, Niger, Nigeria, Norwegen, Sambia, San Marino, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Togo, Türkei und Uganda.

[2] Touristen, die mit einem Charterflug oder einer Pauschalreise einreisen und eine Verlängerung innerhalb von 48 Stunden beim Immigration Headquarter in Banjul beantragen. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen:
(I) EU-Länder: Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien;
(II) Übrige Länder: Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China (VR), Eritrea, Indien, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Kongo ( Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Madagaskar, Mazedonien (Ehem. Jugos. Rep.), Marokko, Montenegro, Namibia, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Tunesien, Ukraine sowie Inhaber von palästinensischen Reisedokumenten.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige manche Länder, die stets ein Transitvisum benötigen).

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.

 
Gültigkeitsdauer

21-28 Tage.

 
Antragstellung

Konsulat (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an das Konsulat.

 
Bearbeitungszeit

Persönlich: sofort; postalisch: 8-10 Tage.

 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Gambia akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.

 
Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass. (b) 1 Antrag. (c) 1 Passfoto.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Alle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz unterhalten keine Botschaften in Gambia. Zuständig sind die jeweiligen Botschaften in Dakar (s. Senegal).

 
GTA Gambia Tourism Authority

Feuerbachstr. 26, D-40223 Düsseldorf
Von Deutschland aus: Tel: (01805) 48 24 81.
Von Österreich und der Schweiz aus: Tel: (0211) 30 32 95 78.
E-Mail: info@gambia-verkehrsamt.de
Internet: www.visitthegambia.gm
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr;
(auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).

 
GTA Gambia Tourism Authority

Kololi, PO Box 40 85, GM-Bakau
Tel: (0220) 446 24 91. Fax: (0220) 446 24 87.
E-Mail: info@gta.gm
Internet: www.visitthegambia.gm

 
Botschaft der Republik Gambia

126, Ave. Franklin Roosevelt, B-1050 Brüssel
Tel.: (+32) (02) 640 10 49. Fax: (+32) (02) 646 32 77.
Internet: www.africa.de/gambia (im Aufbau)
(auch für Deutschland zuständig)

 
Honorarkonsul der Republik Gambia

(mit Visumerteilung)
Kurfürstendamm 103, D-10711 Berlin
Tel: (030) 892 31 21. Fax: (030) 89 68 98 11.
Di und Do 10.00-12.00 Uhr.
Honorarkonsule mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 97 12 00 30) und München (Tel: (089) 22 80 25 66). Honorargeneralkonsul in Köln (Tel: (0221) 888 88 73.

 
Botschaft der Republik Gambia

57, Kensington Court, GB-London W8 5DG
Tel: (+44) (0207) 937 63 16 18. Fax: (+44) (0207) 937 90 95.
(auch zuständig für Österreich)

 
Honorargeneralkonsulat der Republik Gambia

(mit Visumerteilung)
Wagner-Schönkirch-Gasse 9, A-1232 Wien
Tel: (01) 616 73 95. Fax: (01) 616 05 34.
E-Mail: gambia@aon.at
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (Voranmeldung erwünscht).

 
Botschaft der Republik Gambia

Rue Saint Lazare 117, F-75008 Paris
Tel: (+33) (01) 72 74 82 61. Fax: (+33) (01) 53 04 05 99.
E-Mail: ambgambia_france@hotmail.com
(auch für die Schweiz zuständig)

 
Generalkonsulat der Republik Gambia

(mit Visumerteilung)
Rütistrasse 13, Postfach 482, CH-8952 Schlieren/Zürich
Tel: (044) 755 40 48. Fax: (044) 755 40 41.
E-Mail: pr-kfs@pr-kfs.ch
Mo-Fr 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr.

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

SOS-Kinderdorf International, Regional Office for North/West Africa, P. M. B. 28, GM-Banjul
Tel: 446 11 41. Fax: 446 43 61.
E-Mail: sos@sos-ro.org

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Ja 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und E sind weitverbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.

HIV/Aids ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in der Trockenzeit in den Savannengebieten vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt vor.

 
Gesundheitsvorsorge

Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es ist sinnvoll, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen. Reichlich Sonnenschutzcreme, Insektenspray und Tabletten gegen Magenverstimmungen gehören ins Reisegepäck, da diese in Gambia teuer und schwer erhältlich sind. Zu den staatlichen Krankenhäusern zählen das Royal Victoria Hospital mit Kinder- und Entbindungsstation in Banjul, ein Krankenhaus in Farafenni und das Bansang Hospital, das ca. 320 km flußaufwärts liegt. Das medizinische Forschungszentrum in Fajara (gegenüber der britischen High Commission) ist gut ausgestattet.

 
Anmerkung

[1] Gambia gilt laut WHO als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebiet (Upper River Division). Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die über 1 Jahr alt sind und die aus den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Gambia den Flughafen nicht verlassen. Die WHO empfiehlt unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariaschutz ganzjährig landesweit einschließlich der Städte dringend empfohlen. Chloroquinresistenz der vorherrschenden gefährlicheren Malariaart Plasmodium falciparum wurde gemeldet. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Einheimische Milchprodukte am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 21. Jan. Tabaski (Opferfest). 18. Febr. Unabhängigkeitstag. 31. März Milad al- Nabi (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 22. Juli Tag der Revolution. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 13. Okt. Koriteh (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 18. Feb. Unabhängigkeitstag. 20. März Milad al-Nabi (Geburtstag des Propheten). 21. März Karfreitag. 24. März Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 22. Jul. Revolutionstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 2. Okt. Koriteh (Ende des Ramadan). 9. Dez. Tabaski (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.

 
Feiertage

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.