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Djibouti

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich.

Visum bei der Einreise:
Es wird empfohlen, Visa vor der Abreise zu beantragen, weil die Visumausstellung am Flughafen sehr zeitraubend ist. Visa können direkt am Flughafen Djibouti-Ambouli nur an Staatsbürger der Länder ausgestellt werden, die im Land ihres Wohnsitzes keine diplomatische Vertretung von Djibouti oder von Frankreich haben. Ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu einem Monat kostet am Flughafen 5.000 FD (ca. 30 US$).

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Israel, denen die Einreise und der Transit verweigert wird.

 
Visaarten

Einreise- (Visa de Séjour), Touristen- (Visa de Tourisme), Geschäfts- (Visa d’affaires) und Transitvisa (Visa de Transit). Transitvisa werden normalerweise für 10 Tage ausgestellt. Die Visaausstellung hängt von der Nationalität des Besuchers ab. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht vor Ort, Anträge sind an die Einreisebehörden zu stellen.

 
Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich. Visa werden für maximal 3 Monate ausgestellt. Verlängerungsmöglichkeit vor Ort beim Hauptquartier der Nationalpolizei.

 
Antragstellung

Botschaft in Paris (s. Adressen) oder französische Botschaft in Berlin (s. Frankreich).

 
Bearbeitungszeit

Ca. 24 Stunden (bei persönlicher Beantragung in Paris), mind. 4 Wochen (bei postalischer Beantragung in Paris), mind. 4 Wochen in Berlin.

 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Djibouti verweigert Staatsangehörigen von Israel die Einreise.

 
Unterlagen

(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare (in französischer Sprache). (c) 2 Passfotos. (d) Postanweisung für Gebühren und Porto (kein Scheck). (e) Rückreiseticket. (f) Kopie der letzten Gehaltsüberweisung oder Arbeitsbestätigung oder Arbeitslosenbescheinigung. (g) Geschäftsvisa: Schreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Djibouti.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Die Schweiz unterhält derzeit keine diplomatischen Vertretungen in Djibouti, zuständig ist die Botschaft in Addis Abeba (s. Äthiopien).

 
Office National du Tourisme de Djibouti (ONTD)

Place du 27 Juin, BP 1938, DJ-Djibouti
Tel: 35 37 90, 35 28 00. Fax: 35 63 22.
E-Mail: onta@intnet.dj
Internet: www.office-tourisme.dj

 
Ambassade de la République Djibouti

26 Rue Emile Ménier, F-75116 Paris
Tel: (+33) (01) 47 27 49 22. Fax: (+33) (01) 45 53 50 53.
E-Mail: contact@ambassadedjibouti.org
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr;
(auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).
Anmerkung: Visa werden auch von der französischen Botschaft in Berlin ausgestellt (s. Frankreich).

 
Honorarkonsulat von Djibouti

(ohne Visumerteilung)
Reinlgasse 5-9, A-1140 Wien
Tel: (01) 982 23 57, 982 26 28. Fax: (01) 982 61 66.
Termine nach Vereinbarung.

 
Honorargeneralkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

3 Rue de Peking, Le Héron, BP 177, DJ-Djibouti
Tel: 35 21 51, 35 27 35. Fax: 35 13 29.
Das Honorargeneralkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Addis Abeba (s. Äthiopien).

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

Savon & Ries, Boulevard Cheik Osman, DJ-Djibouti
Tel: 35 23 50. Fax: 35 11 03.
Mo-So 07.30-12.00 Uhr.
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Addis Abeba (s. Äthiopien).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B ist hochendemisch. Bei Langzeitaufenthalten und für Kinder und Jugendliche ist auch ein Impfschutz gegen Hepatitis B sinnvoll.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Alljährlich werden während der Trockenzeit bzw. der ";Harmattan Saison";, die von Oktober bis Mai anhält, vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zeckenbissfieber tritt landesweit auf.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist unzureichend, Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht bereits abgelaufene Medikamente kauft und dass es sich um Produkte aus zuverlässiger Produktion handelt (US, Europa). Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist ratsam, sie sollte unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Bei Reisen ins Landesinnere sollten ausreichende Trinkwasservorräte mitgenommen werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Djibouti das Flugzeug nicht wechseln.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Vor dem Verzehr von Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.
[3] Malariaschutz ganzjährig landesweit, auch in Städten, erforderlich. Für die im ganzen Land verbreitete gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum (85 %) wurde Chloroquinresistenz gemeldet.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Gefahr für Magen- und Darminfektionen. Trinkwasser ist gechlort und relativ sauber, kann jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen hervorrufen. Während der ersten Urlaubstage wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Das Wasser außerhalb der größeren Städte kann verunreinigt sein und sollte vor Gebrauch sterilisiert werden. Auf Reisen ins Landesinnere wird die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage


1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. El-am-Hejir (Islamisches Neujahr). 21. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 1. Mai Tag der Arbeit. 31. März Moloud (Geburtstag des Propheten). 27. Juni Unabhängigkeitstag. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. El-am-Hejir (Islamisches Neujahr). 1. Mai Tag der Arbeit. 20. März Moloud (Geburtstag des Propheten). 27. Juni Unabhängigkeitstag. 30. Juli Aufstieg des Propheten. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten. 29. Dez. El-am-Hejir (Islamisches Neujahr).

 
Feiertage

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.