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Kongo (Demokratische Republik)
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eisepaß/Visum
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| Einreisebeschränkungen |
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Der Reisepass sollte keine Visa oder Ein-/Ausreisestempel Ugandas, Ruandas und Burundis enthalten.
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| Reisepass/Visum |
| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Anmerkung |
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Aufgrund der anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen in einigen Landesteilen wird von touristischen Reisen in die Demokratische
Republik Kongo, vor allem in den Osten und Nordosten des Landes, abgeraten. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Nähere Auskünfte erteilen die Botschaften (s. Adressen).
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 2 Monate gültig sein.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes unter 15 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils
oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 1.4.2004 kann für ein Kind ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar.
Spätestens ab dem 01.01.2006 wird der Kinderreisepass den Kinderausweis ersetzen. Österreicher: Eintragung eines Kindes unter 15 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes unter 15 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer
"prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Zimbabwe für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 48 Stunden weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen, und den Transitraum
nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Transit-, Touristen- Geschäfts- und Sondervisum für ein- und mehrmalige Einreise.
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| Visagebühren |
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Auskünfte von der Botschaft.
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| Gültigkeitsdauer |
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Ein- oder Mehrfachvisa für 1, 2, 3 und 6 Monate. Visa müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung verwendet werden.
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| Antragstellung |
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Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) Reisepass mit freien Seiten, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. (b) 1 Antragsformular. (c) 2 Passfotos. (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung
sowie Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass der Antragsteller keine ansteckenden Krankheiten hat. (e) Weiter-/Rückreiseticket.
(f) Polizeiliches Führungszeugnis bei Aufenthalten über 1 Monat. (g) Gebühr (Verrechnungsscheck oder Postanweisung). (h) Geschäftsvisum: Schreiben der eigenen Firma und des Geschäftspartners. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr
beigefügt werden. Je nach Reisezweck können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, für Verwandtenbesuche braucht man ein
von den örtlichen Behörden genehmigtes Einladungsschreiben. Alle benötigten Unterlagen müssen ins Französische übersetzt werden.
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| Bearbeitungszeit |
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Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
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| Meldepflicht |
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Besucher müssen sich bei der Direction Générale de Migration (DGM) auch nach jedem Ortswechsel melden.
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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ontaktadressen
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| Lage |
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Zentralafrika.
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| Offizieller Staatsname |
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Demokratische Republik Kongo
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| Landesvorwahl |
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243.
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| Congonline.com |
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Internet: www.congonline.com
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| Ministry of Foreign Affairs |
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1 Place de l'Indépendance, CD-Kinshasa-Gombe Postanschrift: BP 7100, CD-Kinshasa-Gombe Tel: (12) 334 26/-28, (880) 22 77. Fax: (880) 23 68.
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| Botschaft der Demokratischen Republik Kongo |
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Im Meisengarten 133, D-53179 Bonn Tel: (0228) 85 81 60. Fax: (0228) 934 92 37. Mo-Fr 09.30-15.00 Uhr. (auch für Österreich zuständig). Honorargeneralkonsulat ohne Visumerteilung in Bremen. Honorarkonsulat in Düsseldorf.
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| Honorargeneralkonsulat der Demokratischen Republik Kongo |
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(mit Visumerteilung) Neusiedlerstraße 52, A-2340 Mödling Tel: (01) 532 49 09 oder (02236) 224 04 86. Fax: (02236) 4 60 90. E-Mail: rdc.konsulat@aon.at Do 09.00-12.00 Uhr (tel. Vereinbarung)
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| Botschaft der Demokratischen Republik Kongo |
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Sulgenheimweg 21, CH-3007 Bern Postanschrift: Postfach 5261, CH-3001 Bern Tel: (031) 371 35 38. Fax: (031) 372 74 66. E-Mail: rdcambassy@bluewin.ch Mo-Fr 10.00-15.00 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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82 Avenue Roi-Baudouin, CD-Kinshasa-Gombe Postanschrift: BP 8400, CD-Kinshasa 1 Tel: 894 82 01/02, 992 59 43. Fax: 813 46 44 61. E-Mail: allemagne@kins.diplo.de Internet: www.kinshasa.diplo.de Honorarkonsulat in Bukavu.
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| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
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8 Chemin Riviera, CD-Kinshasa-Ngaliema Postanschrift: BP 12646, CD-Kinshasa I Tel: 98 18 01 63. Fax: 8 30 47. Sat. Fax: 871 76 163 60 81. Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in Nairobi (s. Kenia).
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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654 Boulevard Colonel Tshatshi, Commune de Gombe, BP 8724, CD-Kinshasa Tel: 894 68 00/01, (+41) 31 324 18 01. Fax: (+41) 31 324 18 04. E-Mail: vertretung@kin.rep.admin.ch Mo-Fr: 09.30-11.30 Uhr
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esundheit
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| Gesundheit |
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>Vorsichtsmaßnahmen empfohlen |
Impfschein erforderlich |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
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Ja |
1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
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| [1] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere,
die in der demokratischen Republik Kongo den Flughafen nicht verlassen. Die Demokratische Republik Kongo liegt in der Gelbfieber-Endemiezone,
eine Schutzimpfung wird dringend empfohlen.
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| [2] |
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Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung kann bei Einreise
jedoch verlangt werden.
Das Risiko einer Infektion, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft, ist hoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung
umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
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| [3] |
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Malariaschutz ganzjährig landesweit erforderlich. Die vorherrschende gefährliche Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.
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| [4] |
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Wasser ist nicht keimfrei und sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht
oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur
mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut
durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden.
Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden.
Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Dengue-Fieber tritt landesweit auf. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Der Kongo gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Durchseuchung.
Sporadisch treten Pest-Fälle vor allem in der Ituri-Region, im Nordosten der Provinz Orientale auf. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere
Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei
beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Schlafkrankeit kommt vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die
hygienischen Standards sind grundsätzlich unzureichend, im Landesinneren katastrophal. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete,
Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen
entsprechend geschützt werden. In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer - vorübergehende
Engpässe können nie ausgeschlossen werden. Einigermaßen europäischem Standard entspricht das Centre Médical de Kinshasa (CMK), Avenue de Wagenia 168, B.P. 95 86 Kinshasa, Tel: (00243) (089) 50 300. Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich
im Voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen.
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| Gesundheitszeugnis |
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Für eine Arbeitserlaubnis (Arbeitsvisum) ist die Vorlage eines Certificat Médical in französischer Sprache erforderlich. Ein
HIV-Test ist derzeit nicht erforderlich.
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esetzliche Feiertage
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| Gesetzliche Feiertage |
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1. Jan. 2005 Neujahr. 4. Jan. Gedenktag der Märtyrer für Unabhängigkeit. 17. Jan. Tag der Volkshelden. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Befreiungstag. 30. Juni Unabhängigkeitstag. 17. Nov. Tag der Streitkräfte. 24. Nov. Jahrestag des neuen Regimes. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2006 Neujahr. 4. Jan. Gedenktag der Märtyrer für Unabhängigkeit. 17. Jan. Tag der Volkshelden. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Befreiungstag.30. Juni Unabhängigkeitstag. 17. Nov. Tag der Streitkräfte. 24. Nov. Jahrestag des neuen Regimes. 25. Dez. Weihnachten.
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