Destination Guides
Côte d'Ivoire

 
eisepaß/Visum
 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung der Côte d'Ivoire verweigert Staatsangehörigen vom Libanon, die ihren Wohnsitz in Liberia haben, die Einreise.

 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo, die mit gültigem Personalausweis einreisen können.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige der ECOWAS-Mitgliedsländer (Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo) sowie von Kongo (Rep.), Marokko, Seychellen, Tschad, Tunesien, USA und der Zentralafrikanischen Republik.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem gleichen Flugzeug oder dem nächsten Anschluss am gleichen Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum.

 
Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Arbeitsvisum.

 
Visagebühren

Deutschland
30 €; (einfache Einreise); 52 €; (mehrfache Einreise).

Österreich
60 €; (einfache Einreise); 100 €; (mehrfache Einreise).

Schweiz
60 CHF (einfache Einreise); 120 CHF (mehrfache Einreise).

Für die meisten anderen Staatsangehörigen: 60-80 €; (einfache Einreise); 90-120 €; (mehrfache Einreise). Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Gültigkeitsdauer

In der Regel bis zu drei Monaten.

 
Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) Reisepass, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) 2 Anträge (Schweiz: 4 Anträge). (c) 2 Passfotos (Schweiz: 4 Passfotos). (d) Gelbfieberimpfbescheinigung, die mindestens 10 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde. (e) Adresse einer Referenzperson (z.B. Eltern, Freunde oder Arbeitgegeber. (f) Hotelbuchung. (g) Reiseroute oder Weiter-/Rückreiseticket. (h) Gebühr. (i) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (j) Privatvisum: Unterkunftsbescheinigung, die von der jeweiligen Gemeinde in Côte d'Ivoire bestätigt wurde. (k) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der eigenen und der Partner-Firma. (l) Arbeitsvisum: Gesundheitszeugnis.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Einschreibeumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Bearbeitungszeit

2 Werktage bei Ausstellung direkt in der Botschaft/Konsulat. 3 Monate und länger bei Ausstellung über Abidjan.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen und einen Nachweis über ihre Unterbringung vorweisen können.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Westafrika.

 
Offizieller Staatsname

Republik Côte d’Ivoire.

 
Landesvorwahl

225.

 
Office Ivoirien du Tourisme et de l’Hôtellerie

E.E.C.I. Building, 2. Stock, Place de la République, 01 Boîte Postale 8538, CI-Abidjan 01
Tel: 20 25 16 00. Fax: 20 32 03 88.
E-Mail: oith@tourismeci.org
Internet: www.tourismeci.org

 
Botschaft der Republik Côte d’Ivoire

Fasanenstr. 16, D-53179 Bonn
Tel: (0228) 21 20 98/99. Fax: (0228) 21 73 13.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr;
(auch für Österreich zuständig).

 
Honorarkonsul der Republik Côte d’Ivoire

(mit Visumerteilung)
Uhlandstraße 181-183, D-10623 Berlin
Tel: (030) 20 26 67 61. Fax: (030) 20 26 67 77.
Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.
Honorarkonsul mit Visumerteilung in Frankfurt a.M. (Tel: (069) 94 99 90).

 
Botschaft der Republik Côte d’Ivoire

Thormannstraße 51, CH-3005 Bern
Tel: (031) 350 80 80. Fax: (031) 350 80 81.
E-Mail: acibe@bluewin.ch
Internet: www.acibe.org
Mo-Fr 08.30-15.30 Uhr.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Carouge (Tel: (022) 343 90 09). Konsulate in Arosio (Tel: (091) 609 21 80) und Zürich (Tel: (01) 211 88 44).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

39 Boulevard Hassan II (Boulevard de la Corniche), CI-Abidjan-Cocody
Postanschrift: Boîte Postale 1900, Abidjan 01
Tel: 22 44 20 30. Fax: 22 44 20 41.
E-Mail: d.bo.abj@africaonline.co.ci
Internet: www.abidjan.diplo.de

 
Botschaft der Republik Österreich

Immeuble N’Zarama, Stiege A, 6. Stock, Boulevard Lagunaire-Charles de Gaulle, CI-Abidjan 01
Die Botschaft ist zurzeit geschlossen. Konsularische Hilfe erteilt die Botschaft in Dakar (s. Senegal).

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Immeuble Botreau Roussel, 28 Avenue Delafosse, CI-Abidjan/Plateau
Postanschrift: 01 Boîte Postale 1914, CI-Abidjan 01
Tel: 20 21 17 21. Fax: 20 21 27 70.
E-Mail: vertretung@abi.rep.admin.ch
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr, Mo, Mi, Fr auch 15.00-17.00 Uhr.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Ja 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Die Elfenbeinküste gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen. Die Gelbfieberschutzimpfung muss mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführt werden. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.

 
[2]

Eine Cholera-Schutzimpfung ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Die Infektionsgefahr bei Touristen ist als sehr gering einzustufen. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariarisiko ganzjährig in allen Landesteilen, einschließlich der Stadtgebiete. Die vorherrschende, gefährlichere Form Plasmodium falciparum (90 %) soll stark chloroquinresistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.

 
[4]

Landesweit besteht eine erhöhte Gefahr für Magen- und Darminfektionen. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert gegessen werden. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Eine Schutzimpfung wird empfohlen. Hepatitis B ist hochendemisch. Bei längeren Aufenthalten und für Kinder und Jugendliche wird auch eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B empfohlen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis (ACWY) können v.a. in der Trockenzeit vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Es besteht ein geringes Infektionsrisiko für Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.

 
Gesundheitsvorsorge

Öffentliche Krankenhäuser entsprechen in keiner Weise europäischem Standard. In Abidjan existieren jedoch einige Privatkliniken mit akzeptablem, aber abnehmendem Standard. Bei Behandlungen wird Vorkasse verlangt. Die Mitnahme einer individuellen Reiseapotheke ist ratsam. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") in französischer Sprache verlangt.

 
Vogelgrippe

Bei zwei örtlichen Ausbrüchen auf privaten Geflügelhöfen in der Lagunes-Region im Abidjan-Distrikt wurde Ende April 2006 im lokalen Pasteur-Institut Influenza A(H5N1) nachgewiesen. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 10. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 11. April Mouloud (Geburtstag des Propheten). 17. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Christi Himmelfahrt. 5. Juni Pfingstmontag. Aug. Lailat al Miraj (Himmelfahrt des Propheten). 7. Aug. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 22.-24. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 9. Nov. Trauertag. 15. Nov. Tag des Friedens. 7. Dez. Félix Houphouët-Boigny-Gedenktag. 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Al-Hijrah (Islamisches Neujahr) 21. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 28. Mai Pfingstmontag. Aug. Lailat al Miraj (Himmelfahrt des Propheten). 7. Aug. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 9. Nov. Trauertag. 15. Nov. Tag des Friedens. 7. Dez. Félix Houphouët-Boigny-Gedenktag. 21.-22. Dez. Eid al-Adha (Opferfest) 25. Dez. Weihnachten.

 
Anmerkung

(a) Gesetzliche Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden oft am folgenden Montag begangen. (b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.