|
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind folgende Staatsbürger, sofern sie eine Rückreisemöglichkeit in das eigene Land bzw.
Weiterreisemöglichkeit und ausreichende Geldmittel vorweisen können: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz (14 Tage), Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland (Republik), Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. [1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger aller nicht genannten EU-Länder; (b) Übrige Länder (für Aufenthalte bis zu 90 Tagen): USA; (c) Übrige Länder (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen): Korea (Süd), Malaysia, Neuseeland, Oman, Singapur und Vereinigte Arabische Emirate; (d) Übrige Länder (für Aufenthalte bis zu 14 Tagen): Indonesien, Japan, Kanada, Laos, Liechtenstein, Malediven, Norwegen, Peru, Philippinen
und Thailand; (e) Visum bei der Einreise: Staatsbürger von Australien können am Brunei International Airport ein Visum für 30 Tage erhalten, für längere Aufenthalte müssen Visa bereits vor der Ankunft besorgt werden.
|