Destination Guides
Botswana

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja 1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes unter 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Antigua und Barbuda, Brunei, Dominica, Ghana, Indien, Kamerun, Kiribati, Malediven, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Tuvalu und Vanuatu).
(c) Übrige Länder: Argentinien, Hongkong (VR China), Island, Japan, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien, Uruguay und USA.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Einreisevisum (einfach und mehrfach).

 
Gültigkeitsdauer

Maximal 90 Tage.

 
Antragstellung

Antragstellung grundsätzlich bei der Botschaft in Brüssel (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.

 
Unterlagen

(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr. (d) Gültiger Reisepass.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Department of Tourism of Botswana

c/o Interface International GmbH
Petersburger Str. 94, D-10247 Berlin
Tel: (030) 42 02 84 64 . Fax: (030) 42 25 62 86.
E-Mail: botswanatourism@interface-net.de
Internet: www.botswanatourism.de

 
Department of Tourism

Private Bag 0047, BW-Gaborone
Tel: 395 30 24. Fax: 390 86 75.
Internet: www.botswana-tourism.gov.bw/

 
Botschaft der Republik Botswana

Avenue de Tervuren 169, B-1150 Brüssel
Tel: (+32) (02) 735 20 70. Fax: (+32) (02) 735 63 18.
E-Mail: botswana@brutele.be
Internet: www.botswana-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.15-17.00 Uhr;
(auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).

 
Honorarkonsulat der Republik Botswana

(ohne Visumerteilung)
Berzeliusstraße 45, D-22113 Hamburg
Tel: (040) 732 61 91. Fax: (040) 732 85 06.
Di und Do 11.00-13.00 Uhr.
Honorarkonsulat in Ratingen bei Düsseldorf.

 
Honorarkonsulat der Republik Botswana

Linke Wienzeile 4, A-1060 Wien
Tel: (01) 587 96 16. Fax: (01) 587 34 32.
E-Mail: meixner@meixner.com

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Professional House, Segodithsane Way, Broadhurst, PO Box 315, BW-Gaborone
Tel: (03) 95 31 43. Fax: (03) 95 30 38.
E-Mail: info@gaborone.diplo.de
Internet: www.gaborone.diplo.de

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

Plot 50667, Block B3, Fairground Holdings Bank, BW-Gaborone
Tel: (0395) 15 14, 395 26 38. Fax: (0395) 38 76.
E-Mail: dkhama@info.bw

 
Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Flying Mission, Plot 5268, Village, BW-Gaborone
Postanschrift: P.O. Box 1022, Gaborone
Tel: (0395) 64 62.
E-Mail: ilubbe@flyingmission.org.bw
Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Pretoria (Tshwane) (s. Südafrika).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

1 Nein
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen v.a. entlang des Okawango vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die UV-Strahlung ist in Höhenlagen (1000 m ü. d. M.) sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Hepatitis A- und B-Schutzimpfung wird generell empfohlen.

Botswana gehört zu den Ländern mit einer sehr hohen HIV/Aids-Durchseuchung. Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die Schlafkrankheit stritt sporadisch in den Okawango-Sümpfen auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Die Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

In Gaborone, Francistown, Kanye, Molepolole, Mochudi, Maun, Serowe, Mahalapye, Lobatse, Selebi-Phikwe, Ramotswa, Jwaneng und Orapa sowie in kleineren Orten gibt es Krankenhäuser. Apotheken gibt es in allen größeren Städten. Es gibt eine staatliche Krankenversorgung und kostenlose Medikamente in den staatlichen Krankenhäusern. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Anmerkung

[1] Allen Reisenden wird Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen. Ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr.
[2] Vorbeugender medikamentöser Malariaschutz ist ganzjährig in der nördlichen Hälfte des Landes erforderlich. Ein erhöhtes Malariarisiko besteht von November bis Mai/Juni in den nördlichen Landesteilen in den Regionen Boteti, Chobe, Ngamiland, Okavango und Tutume. Die vorherrschende gefährlichere Art Plasmodium falciparum (90 %) soll chloroquinresistent sein. Mittleres Risiko besteht von Juli bis Oktober in den Distrikten Boteti, Chobe, Kasane, Ngamiland, Okavango und Tutume. Die südliche Hälfte des Landes und Gaborone sind malariafrei.
[3] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Feiertage


1. Jan. 2007
Neujahr. 8./9. April Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 1. Juli Seretse Khama-Tag. 16. Juli Präsidententag. 30. Sept. Botswana-Tag. 25.-26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 21.-24. März Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 1. Juli Seretse Khama-Tag. 16. Juli Präsidententag. 30. Sept. Botswana-Tag. 25.-26. Dez. Weihnachten.