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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Anmerkung |
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Reisende müssen bei einem in Bhutan registrierten Reiseveranstalter ihre Reise buchen. Dies kann über ein Reisebüro in Deutschland,
Österreich oder der Schweiz geschehen. Die Einreise nach Bhutan ist im Allgemeinen nur in Reisegruppen und mit Zustimmung
des bhutanischen Ministeriums für Tourismus zulässig. Reiseunternehmen in Deutschland, die Bhutan-Reisen veranstalten, erledigen
auch die Einreiseformalitäten (z.B. Einholung des Visums). Aviation & Tourism International (s. Adressen) sind bei Reisebuchung und Visabeschaffung behilflich.
Das Visum kann für 510 NU (ca. 13 Eur;) bis zu 6 Monate verlängert werden.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von
Indien, die mit anderen Identitätsnachweisen einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden
Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Indien für einen Aufenthalt von max. 2 Wochen.
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| Anmerkung - Reisepaß/Visa |
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Erfolgt die Einreise über Indien, ist zusätzlich ein indisches Visum erforderlich, bei Einreise auf dem Landweg auch ein indisches
Transitvisum. Weitere Informationen s. Indien. Ein Transfer aus Indien kann durch eine bhutanische Agentur organisiert werden.
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| Gültigkeitsdauer |
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Je nach Reiseprogramm, bis zu 2 Wochen.
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| Antragstellung |
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Registrierte Reiseveranstalter führen die Reisebuchung durch und beantragen die Visa.
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| Bearbeitungszeit |
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Der Antrag sollte mindestens 60 Tage vor der Abreise gestellt werden. Geschäftsreisen: Visa müssen mindestens 2 1/2 Monate im Voraus über die Firma beantragt werden.
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| Einreisebeschränkungen |
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Das Königreich Bhutan verweigert die Einreise Bergsteigern sowie Reisenden, die für Pressetätigkeiten oder zu Forschungszwecken
einreisen wollen.
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| Unterlagen |
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(a) 2 Passbilder. (b) Nachweis über die bezahlte Visumgebühr. (c) Flugticket von einem registrierten Reisebüro. Weitere Auskünfte
erteilen die Reiseveranstalter.
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| Ausreichende Geldmittel |
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Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel, mindestens über 200 US$ pro Tag und Person, verfügen.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Anmerkung |
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Deutschland, Österreich und die Schweiz unterhalten keine Botschaften
in Bhutan. Zuständig sind die Botschaften in New Delhi (s. Indien).
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| Department of Tourism |
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PO Box 126, BT-Thimphu Tel: (02) 32 32 51/52. Fax: (02) 32 36 95. E-Mail: dot@tourism.gov.bt Internet: www.tourism.gov.bt
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| Bhutan Tourism Corporation Limited (BTCL) |
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PO Box 159, BT-Thimphu Tel: (02) 32 35 17. Fax: (02) 32 23 92, 32 24 79. E-Mail: btcl@druknet.bt Internet: www.kingdomofbhutan.com (Anträge für Visas für Bhutan werden hier (postalisch) eingereicht.)
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| Honorarkonsul des Königreichs Bhutan |
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(ohne Visumerteilung) Bahnhofsplatz 4, D-74321 Bietigheim-Bissingen Tel.: (07142) 532 32. Fax: (07142) 546 55. Honorarkonsul in Bonn.
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| Botschaft des Königreichs Bhutan |
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(mit Visumerteilung) 17-19 Chemin du Champ d’Anier, CH-1209 Genève Tel: (022) 799 08 90. Fax: (022) 799 08 99. E-Mail: mission.bhutan@ties.itu.int Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr; (auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
1 |
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Nein |
| Ja |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A und B-Schutzimpfung wird generell empfohlen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Höhenkrankheit ist eine durch zu raschen Aufstieg (mehr als 100 m pro Tag) ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn,
Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen
Aufstiegs gut vertragen haben. Rettung besteht in raschem Abstieg. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu
ist sinnvoll.
Japanische Enzephalitis kommt in ländlichen Regionen im Süden des Landes vor. Eine Impfung wird empfohlen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Rettungsmöglichkeiten bestehen wegen
der besonderen Hochgebirgslage kaum oder sind zumindest erheblich erschwert. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz
und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen
und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete
einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Bhutan und Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten
nicht verlassen haben. Personen aus Infektionsgebieten ohne Impfung werden für max. 6 Tage unter Quarantäne gestellt. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Distrikten Mongar, Pemagatsel, Phuntsholing,
Punakha, Samdrupjonkhar, Tashigang, Thimphu. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen
Rat einzuholen. [3] Malariaschutz ganzjährig im Süden, v.a. in den südlichen Distrikten an der Grenze zu Indien: Chhukha, Samchi, Samdrup Jongkhar, Shemgang
und Geylegphug erforderlich. Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethaminresistenz der gefährlicheren Form Plasmodium falciparum (45 %) ist gemeldet worden. Empfehlung: Mückenschutz und Notfallmedikation. [4] Landesweit besteht ein erhöhtes Risiko für Durchfallerkrankungen durch Verunreinigungen von Trinkwasser und Nahrungsmitteln. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene,
Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung
entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milchprodukte ebenso wie Schweinefleisch, rohe Salate und Mayonnaise
am besten meiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst
geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von zubereiteten Lebensmitteln aus Straßenständen und von Märkten wird gewarnt.
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