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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, der sich allerdings nur für eine Reisedauer von max. 1 Monat eignet, oder Eintragung
in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Djibouti für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten und Kenia für
einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr.
Falls das Visum nicht rechtzeitig beantragt werden kann, ist eine Ausstellung von Transit- und Touristenvisa (Geschäftsvisa
müssen vor der Einreise beantragt werden) auf dem internationalen Flughäfen Bole (=Addis Abeba) und Dire Dawa (Gebühr: 174
Br, ca. 20 US$), für Staatsangehörige der folgenden Länder möglich: (a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland
(Rep.), Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien und Schweden; (b) Übrige Länder: Argentinien, Australien, Brasilien, China (VR), Hongkong (VR China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kuwait, Macau (VR
China), Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, Südafrika, Thailand und USA. Anmerkung: Die Kapazitäten am Flughafen sind allerdings nicht vorhanden, um eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos
mit Einreisevisa auszustatten. So sind z.B. Gebühren in Landeswährung zu entrichten; Umtauschmöglichkeiten bestehen aber.
Unterlagen bei der Einreise: Folgende Dokumente müssen für die Ausstellung eines Visums bei der Einreise vorliegen: Der Reisepass muss noch mindestens
sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über
ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig. Hinweis: Für Einreisen auf dem Landweg ist es grundsätzlich erforderlich, das Einreisevisum vorab einzuholen. Die Einreise ist nur
über Addis Abeba möglich. Abweichungen von dieser Vorschrift sind nur mit einer Sondergenehmigung möglich.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Dokumente für die
Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.
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| Visaarten |
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Touristen-, Geschäfts- und Studentenvisum.
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| Gültigkeitsdauer |
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Deutschland und Österreich: 2 Monate ab Ausstellungsdatum für 30 Tage Aufenthalt (kann bis zu 90 Tage verlängert werden).
Schweiz: 1 Monat ab Ausstellungsdatum. Die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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Persönlich: 2 Tage (Deutschland, Österreich, Schweiz); postalisch: 1 Woche.
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| Unterlagen |
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(a) 1 Antragsformular. (b) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate gültig sein muss. (c) 1 Passfoto (in Deutschland und Schweiz);
2 Passfotos (in Österreich). (d) Buchungsbestätigung des Reisebüros. (e) Gebühr (in Deutschland und Schweiz: Verrechnungsscheck
oder in bar; in Österreich: Nur Barzahlung). (f) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland,
Österreich oder die Schweiz. (h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Reisezweck bzw. Bescheinigung einer Firma über die Art der geschäftlichen Tätigkeit im Lande und über
die Regelung der Reisekosten. Der postalischen Antragstellung muss ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
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| Ausreichende Geldmittel |
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Reisende müssen über Geldmittel in Höhe von 50 US$ pro Aufenthaltstag verfügen.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Dokumente bei der Einreise |
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Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen,
ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
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| Verlängerung des Aufenthalts |
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Eine einmalige Visumverlängerung ist unter persönlicher Vorsprache bei der Hauptstelle der Einwanderungsbehörde in Addis Abeba
gegen Zahlung von 20 US$ (nicht in Landeswährung zahlbar) möglich.
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ontaktadressen
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| Ethiopian Tourism Commission |
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Postanschrift: PO Box 2183, ET-Addis Abeba Tel: (011) 517 47. Fax: (011) 51 38 99. E-Mail: tour-com@telecom.net.et oder info@tourismethiopia.org Internet: www.tourismethiopia.org
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| Äthiopische Botschaft |
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Boothstraße 20 a, D-12207 Berlin Tel: (030) 77 20 60. Fax: (030) 772 06 26. E-Mail: emb.ethiopia@t-online.de Internet: www.aethiopien-botschaft.de Mo-Fr 09.00-12.30 und 13.30-17.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.00-14.00 Uhr. Honorarkonsulat in Düsseldorf. Generalkonsulat in Frankfurt/a.M.
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| Äthiopische Botschaft |
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Wagramer Straße 14/1/2, A-1220 Wien Tel: (01) 710 21 68. Fax: (01) 710 21 71. Konsularabteilung: Tel: (01) 710 21 68 -69. Fax: (01) 710 21 71. E-Mail: office@ethiopianembassy.at Internet: www.ethiopianembassy.at Mo-Fr 09.00-12.30 (Publikumsverkehr) und 14.00-17.00 Uhr (telefonische Anfragen).
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| Ständige Vertretung von Äthiopien |
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56 Rue de Moillebeau, PO Box 338, CH-1211 Genève 19 Tel: (022) 919 70 10. Fax: (022) 919 70 29. Konsularabt.: Tel: (022) 919 70 10/16. E-Mail: mission.ethiopia@ties.itu.int Internet: www.ethiopianmission.ch Mo-Do 09.00-12.30 Uhr und 14.30-17.30 Uhr (telefonische Anfragen).
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Yeka Kifle Ketema, Kebele 06, ET-Addis Abeba Postanschrift: PO Box 660 und 1267, ET-Addis Abeba Tel: (011) 123 51 39. Fax: (011) 123 51 52. E-Mail: germemb@ethionet.et Internet: www.addis-abeba.diplo.de
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| Botschaft der Republik Österreich |
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N. Silk Lafto Kifle Ketema Kebele 04 H.No 535, ET-Addis Abeba Postanschrift: P.O.B. 1219, ET-Addis Abeba Tel: (011) 371 21 44. Fax: (011) 371 21 40. E-Mail: addis-abeba-ob@bmeia.gv.at Internet: www.aussenministerium.at/addisabeba
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Old Airport Area, Higher 24, Kebele 13, ET-Addis Abeba Postanschrift: PO Box 1106, ET-Addis Abeba Tel: (011) 371 11 07. Fax: (011) 371 21 77. E-Mail: add.vertretung@eda.admin.ch
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden.
Saubere Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das Dengue-Fieber tritt ebenfalls auf. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragen wird,
tritt v.a. im Westen unterhalb von 2000 m auf (Gebiete Gambella, Gila). Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Filariose (lymphatische F. und Onchozerkose) kommt landesweit vor. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen
Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt in den kalten Klimaregionen im Hochland auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte
man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A ist weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Hepatitis A und B-Impfung ist empfohlen.
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt in Gebieten unter 2000m (Gebiete Gambella, Gila) vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende
Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor, erhöhtes Risiko von Dezember bis Mai, vor allem im zentralen Hochland. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen
lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Es besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber tritt landesweit auf.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und hygienisch hoch
problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Wegen der Höhenlage
muss eine Akklimatisierungszeit eingeplant werden, Herzkranke sollten ärztlichen Rat einholen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung
mit Rückholversicherung/Luftrettung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs
den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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| Gesundheitszeugnis |
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Derzeit gibt es keine Vorschrift zur Vorlage eines HIV-Testes bei Visumantrag oder Einreise. Personen, die als HIV-positiv
bekannt sind, kann die Einreise verweigert werden.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt. Äthiopien gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden
in Gelbfieber-Infektionsgebiete. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion kann jedoch bestehen. Zurzeit werden allerdings keine Cholera-Fälle
gemeldet. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit
der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. [3] Malariaschutz ganzjährig für alle Regionen unter 2000 m erforderlich. Hochgradige Chloroquinresistenz der gefährlicheren Malariaart
Plasmodium falciparum (85 % Vorkommen). Empfehlung: Mückenschutzmittel und medikamentöse Vorbeugung. In Addis Abeba besteht keine Malariagefahr.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder
Getränke übertragen werden. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt
werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder
anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden.
Milchprodukte aus ungekochter Milch meiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss
von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise ist zu vermeiden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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[*] (a) In Äthiopien gilt der Julianische Kalender, der 12 Monate mit je 30 Tagen und am Jahresende einen Monat mit 5 oder 6
Tagen hat. Der äthiopische Kalender liegt 7 Jahre und 8 Monate hinter unserer Zeitrechnung. (b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage richten sich nach dem Mondkalender und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht tagsüber, sondern erst
nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Diese Unterbrechungen
können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann
je nach Region 2-10 Tage dauern.
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| Feiertage |
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7. Jan. 2007* Weihnachten. 1./2. Jan. Eid-al Adha (Opferfest). 19. Jan.* Timket (Dreikönigsfest). 2. März Tag der Schlacht von Adowa. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 6. April* Karfreitag. 8. April* Ostern. 28. Mai Nationalfeiertag. 11. Sept. * Neujahr (Enkutatash). 28. Sept.* Maskaltag. 14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).
7 Jan. 2008* Weihnachten. 19. Jan.* Timket (Dreikönigsfest). 2. März Tag der Schlacht von Adowa. 20. März Mawlid al-Nabi (Geburtstag des Propheten). 25. Apr.* Karfreitag. 27.-28. Apr.* Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 5. Mai Tag des Sieges. 28. Mai Nationalfeiertag. 11. Sep.* Neujahr (Entutatash). 27. Sep.* Maskaltag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Dez. Eid-al Adha (Arafattag).
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| Feiertage |
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[*] (a) In Äthiopien gilt der Julianische Kalender, der 12 Monate mit je 30 Tagen und am Jahresende einen Monat mit 5 oder 6
Tagen hat. Der äthiopische Kalender liegt 7 Jahre und 8 Monate hinter unserer Zeitrechnung. (b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage richten sich nach dem Mondkalender und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht tagsüber, sondern erst
nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Diese Unterbrechungen
können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann
je nach Region 2-10 Tage dauern.
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