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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
Nein |
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Nein |
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Ja |
Nein |
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Ja |
Nein |
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| Anmerkung |
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Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen
Vertretungen zu erkundigen.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch 5 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. In Ausnahmefällen wird der Eintrag eines Kindes im Reisepass
eines Elternteils akzeptiert. Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollten Kinder über eigene Reisedokumente
(Pass, Kinderpass, Kinderausweis) verfügen. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Reisen Kinder nur mit einem Elternteil, so empfiehlt es sich, die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung
des anderen Elternteils mit sich zu führen. Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche notariell beglaubigte
Einwilligungserklärung beider Elternteile.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien,
Montenegro, Russischen Föderation, Serbien, Tadschikistan, Ukraine und Usbekistan.
Ein Visum für drei Tage (Transit, 20 US$) oder für 21 Tage (30 US$) kann auch bei Einreise am internationalen Flughafen in
Eriwan und an den offiziellen Grenzübergängen zu Georgien und Iran beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht bei Einreise am
Flughafen in Gyumri. Hinweis: Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird jedoch empfohlen.
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| Visaarten |
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Touristenvisum (berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise und wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt), Besuchervisum
(Privatreisen), Geschäftsvisum, Transitvisum, keine Gruppenvisa.
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| Gültigkeitsdauer |
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Touristenvisum: 21 Tage. Geschäftsvisum: gültig für die Dauer der Einladung, maximal 3 Monate. Transitvisum: bis 72 Stunden.
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| Antragstellung |
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Der Antrag kann persönlich oder per Post bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden (s. Adressen). Für Touristen, die über den Flughafen Zvartnots (Eriwan) einreisen, ist eine Visaantragstellung per Internet möglich (E-Visa).
Bezüglich Einzelheiten siehe Homepage des armenischen Außenministeriums: www.armeniaforeignministry.am.
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| Bearbeitungszeit |
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7-10 Tage. Bei postalischer Antragstellung müssen zusätzlich 4 Tage für den Postweg berücksichtigt werden. Das Visum sollte
möglichst frühzeitig beantragt werden, weil mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Allerdings sollten alle Unterlagen
nicht früher als einen Monat vor der Einreise bei der Botschaft eingegangen sein
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| Unterlagen |
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(a) 1 Passfoto. (b) Reisepass (soll mindestens noch 6 Monate gültig sein und über eine leere Seite verfügen). (c) Ausgefülltes
Antragsformular. (d) Abgestempelter Originaleinzahlungsbeleg des Überweisungsformulars oder Scheck. (e) Besuchervisum: eine persönliche Einladung, die vom Innenministerium der Republik Armenien bestätigt wurde, ist hilfreich, jedoch nicht unbedingt
erforderlich. (f) Geschäfts- und Mehrfachvisum: Einladungsschreiben von einer staatlichen Stelle oder vom armenischen Geschäftspartner, das vom Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten der Republik Armenien bestätigt wurde. Bei postalischer Beantragung sollte ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Bei Erteilung eines Einreisevisums per
Post wird zusätzlich eine Gebühr von ca. 8 Eur; erhoben.
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| Verlängerung des Aufenthalts |
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Verlängerungen des Visums sind bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Pass- und Visa-Abteilung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten, Visa-Behörde, Maschtoz Str. 13A, Tel.: (+374) (0)1
52 14 56) möglich. Der Prozess ist sehr zeitaufwendig und erfordert armenische oder russische Sprachkenntnisse (hohe Gebühren).
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ontaktadressen
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| Anmerkung |
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Die diplomatische Vertretung der Schweiz erfolgt durch die Botschaft in Tiflis (s. Georgien)
und zuständig für die Erteilung von Touristenvisa im Rahmen des
Schengen Abkommens ist die Deutsche Botschaft in Jerewan. Die
diplomatische Vertretung Österreichs erfolgt durch die Botschaft in
Moskau (s. Russische Föderation).
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| Touristeninformationszentrum |
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3 Nalbandyan AM-375009 Jerewan Tel/Fax: (01) 542 303/6. E-Mail: info@armeniainfo.am Internet: www.armeniainfo.am
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| Ministry of Trade and Economic Development |
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Ministry of Trade and Economic Development 5 M. Mkrtchian, AM-375010 Jerewan Tel: (010) 56 61 85. Fax: (010) 52 65 77. E-Mail: info@minted.am Internet: www.minted.am/en
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| Botschaft der Republik Armenien |
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Nußbaumallee 4, D-13467 Berlin Tel: (030) 405 09 10. Fax: (030) 40 50 91 25. Konsularabt.: Tel: (030) 40 50 91 10. Fax: (030) 40 50 91 25. E-Mail: armgermanyembassy@mfa.am Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-13.00 Uhr.
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| Botschaft der Republik Armenien |
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Neubaugasse 12-14/1/16, A-1070 Wien Tel: (01) 522 74 79. Fax: (01) 522 74 81. E-Mail: armenia@armembassy.at Mo-Fr 09.30-16.30 Uhr.
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| Ständige Vertretung und Generalkonsulat der Republik Armenien |
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Avenue du Mail 28, CH-1205 Genève Tel: (022) 320 11 00. Fax: (022) 320 61 48. E-Mail: arm.mission@deckpoint.ch Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.30-18.00 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Tscharenzstraße 29, AM-375025 Jerewan Tel: (01) 52 32 79, 52 45 81. Fax: (01) 52 47 81. E-Mail: info@eriwan.diplo.de Internet: www.eriwan.diplo.de
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
Nein |
| Nein |
Nein |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Die Borreliose wird durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz übertragen und tritt landesweit zwischen April und Oktober
auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B ist endemisch. Eine Hepatitis A und B-Schutzimpfung wird generell empfohlen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Notfallversorgung
ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt. Es gibt nicht immer feste Tarife für Ausländer. Ein großzügiges
Trinkgeld verbessert die Versorgungslage im Krankenhaus erheblich, Quittungen für solche zusätzlichen Leistungen sind jedoch
kaum zu erhalten. Einige Apotheken haben 24 Std. geöffnet. Medikamente aus den Herkunftsländern USA, GB, F, D, RUS, TUR und
Osteuropa sind zum größten Teil erhältlich. Dennoch sollten ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs,
am besten mit ärztlichem Attest nachgewiesen, mitgebracht werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung
wird dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt
werden.
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| Gesundheitszeugnis |
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Für Aufenthalte über 3 Monate wird ein negativer HIV-Test in englischer Sprache verlangt. Der Test kann auch innerhalb des 1. Aufenthaltsmonats im Land durchgeführt werden.
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| Anmerkung |
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[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. [2] Geringes Malariarisiko der weniger gefährlichen Malariaart Plasmodium vivax von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal), vorwiegend im Masis-Distrikt. In den touristischen Gegenden besteht
kein Risiko. Empfehlung: Mückenschutz [3] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder
Getränke übertragen werden. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich daher, abgefülltes Wasser zu trinken, welches überall
erhältlich ist. Milch ist pasteurisiert, Milchprodukte sind im Allgemeinen unbedenklich. Da das Nutzvieh jedoch nicht regelmäßig
geimpft wird, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall die Milch abzukochen. Außerhalb der Städte sollte Trinkwasser vorsichtshalber
abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Fisch- und Fleischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Obst
sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und
von Märkten wird gewarnt.
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esetzliche Feiertage
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| Feiertage |
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1.-2. Jan. 2007 Neujahr. 6. Jan. Armenisch-orthodoxe Weihnachten. 8. März Internationaler Frauentag. 6. April Muttertag. 8. April Karfreitag. 24. April Gedenktag an den Völkermord von 1915. 9. Mai Tag des Sieges und des Friedens. 28. Mai Jahrestag der Ausrufung der 1. Armenischen Republik, 1918. 5. Juli Tag der Verfassung. 21. Sept. Unabhängigkeitstag. 7. Dez. Gedenktag an die Erdbebenopfer von 1988. 31. Dez. Silvester.
1.-2. Jan. 2008 Neujahr. 6. Jan. Armenisch-orthodoxe Weihnachten. 8. März Internationaler Frauentag. 21. März Karfreitag. 7. April Muttertag. 24. April Gedenktag an den Völkermord von 1915. 1. Mai Tag der Arbeit. 9. Mai Tag des Sieges und des Friedens. 28. Mai Jahrestag der Ausrufung der 1. Armenischen Republik, 1918. 5. Juli Tag der Verfassung. 21. Sept. Unabhängigkeitstag. 7. Dez. Gedenktag an die Erdbebenopfer von 1988. 31. Dez. Silvester.
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