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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
Ja |
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| Hinweis |
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Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird daher angeraten, sich vor Antritt bzw. Buchung einer Reise mit der
zuständigen konsularischen Vertretung in Verbindung zu setzen.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass
ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum. Achtung: Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der
Eltern bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger von Jemen, Libyen, Malaysia,
Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Seychellen, Syrien und Tunesien.
Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Südalgerien (Sahara) müssen folgende Angaben gemacht werden: (a) Reiseziele, (b) Reiseroute, (c) Beginn und Ende des Aufenthalts und (d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter. Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen,
dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft
bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit (s. Kontaktadressen).
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen
und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von (a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und Niederlande; (b) Übrige Länder: Iran, Israel, Korea (Süd), Malawi, Südafrika, Taiwan, USA, Vietnam und für Reisende mit palästinensischen Reisedokumenten.
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| Visaarten |
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Transit-, Touristen- und Geschäftsvisum.
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| Gültigkeitsdauer |
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Visum für eine einmalige Einreise: 45 Tage ab Ausstellungsdatum.
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| Antragstellung |
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Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingehen. Achtung: In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden.
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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Persönliche Antragstellung: 1 Tag; per Post: Mind. 10 Tage in Deutschland, 7 Tage in Österreich.
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| Einreisebeschränkungen |
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Israelischen Staatsangehörigen wird die Einreise nach und der Transit durch Algerien verweigert. Wer israelische Sichtvermerke
im Reisepass hat, muss sich einen Zweitpass ausstellen lassen, um nach Algerien einreisen zu können. Iranischen Staatsangehörigen
wird die Einreise verweigert.
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| Unterlagen |
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Touristen- und Privatvisum: (a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate gültig ist. (d) Gebühr. (e) Beleg über
die Reiseroute vom Reiseveranstalter. (f) Internationale Versicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung). (g)
Einladung / Verpflichtungserklärung der einladenden Person in Algerien oder Hotelreservierung. Touristen, die in den algerischen
Süden reisen, müssen eine Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen Reisebüro vorlegen, in welcher
Reiseroute und Reisedauer vermerkt sind. (h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Geschäftsvisum: (i) Einführungsschreiben der Firma und Nachweis, dass Geschäftsbeziehungen bestehen. (j) Schreiben der deutschen Firma oder
Institution, in welchem die genauen Gründe für die Reise aufgeführt werden sowie auch die Verpflichtung zur Übernahme aller
Kosten durch diese Firma/Institution, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag
beigelegt werden.
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| Ausreichende Geldmittel |
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Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Ausreiseerlaubnis |
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Eine Ausreiseerlaubnis ist erforderlich für Ausländer, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.
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ontaktadressen
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| Ministère du Tourisme |
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Route Nationale 36, El Biar, DZ-Algier Tel: (021) 79 23 01. Fax: (021) 79 23 32. E-Mail: mtazm@wissal.dz Internet: www.tourisme.dz
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| Entreprise Nationale Algérienne du Tourisme |
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2, Rue Didouche Mourad, DZ-Algier Tel: (021) 63 79 17. Fax: (021) 63 71 45. Internet: www.onat-dz.com
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| Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien |
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Görschstraße 45-46, D-13187 Berlin Tel: (030) 43 73 70. Fax: (030) 48 09 87 16. E-Mail: info@algerische-botschaft.de Internet: www.algerische-botschaft.de Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Generalkonsulat in Bonn (Tel: (0228) 94 37 60).
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| Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien |
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Rudolfinergasse 18, A-1190 Wien Tel: (01) 369 88 53/54/55. Fax: (01) 369 88 56. E-Mail: office@algerische-botschaft.at Internet: www.algerische-botschaft.at Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-16.00 Uhr. Visaabt.: Mo-Do 09.00-12.00 (Einreichen von Anträgen) und 14.00-15.00 Uhr (Abholung).
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| Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien |
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Willadingweg 74, CH-3000 Bern 15 Tel: (031) 350 10 50. Fax: (031) 350 10 59. E-Mail: ambalg.berne@bluewin.ch Mo-Fr 08.30-16.00 Uhr. Generalkonsulat in Genf (Internet: www.consulat-algerie.ch). .
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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165 Chemin Sfindja, DZ-Algier Postanschrift: B.P. 664, DZ-16000 Algier Tel: (021) 74 19 41/56, (021) 74 54 99. Fax: (021) 74 05 21. E-Mail: zreg@algi.diplo.de Internet: www.algier.diplo.de
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| Österreichische Botschaft |
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17, Chemin Abdel kader Gadouche, DZ-16035 Hydra, Algier Tel: (021) 69 10 86/34. Fax: (021) 69 12 32. E-Mail: algier-ob@bmeia.gv.at
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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2, Rue numéro 3, DZ-16035 Paradou, Algier Postanschrift: B.P. 443, DZ-16035 Hydra-Algier Tel: (021) 60 04 22, (021) 60 69 60. Fax: (021) 60 98 54. E-Mail: alg.vertretung@eda.admin.ch Internet: www.eda.admin.ch/alger Mo-Mi 09.00-12.00 Uhr, So 09.00-12.00 Uhr
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
1 |
| Nein |
Nein |
| Ja |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, v.a. im Norden im Wadi Hamiz und im Süden in der Tassili-Region. Das Schwimmen
und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige
Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen und ist gelegentlich technisch, apparativ
und / oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch gute europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte
in der Peripherie. Bei Aufenthalten in der Wüste sind Sonnenschutz und Feuchtigkeitscreme (Trockenheit) unerlässlich. Der
Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend
empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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| Anmerkung |
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[1]: Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete
einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten
nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Algerien. [2]: Begrenztes Malariarisiko der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax existiert in der abgelegenen Region Ihrir (Dept. Illizi). Keine medikamentöse Vorbeugung, aber Mückenschutz und langärmlige
Kleidung empfohlen. [3]: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) können die meisten Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist.
Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann unsauber sein und sollte sterilisiert werden. Milchpulver nur mit sauberem Wasser
anrühren. Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind i. Allg. unbedenklich.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele
Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen
können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und
kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 29. Jan. Ashoura. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 19. Juni Ben Bellas Entmachtung. 5. Juli Unabhängigkeitstag. 13. Sept. Beginn Ramadan. 1. Nov. Jahrestag der Revolution. 14.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest).
1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. Islamisches Neujahr. 19. Jan. Ashoura. 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 19. Juni Ben Bellas Entmachtung. 5. Juli Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Jahrestag der Revolution. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 29. Dez. Islamisches Neujahr.
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| Feiertage |
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Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele
Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen
können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und
kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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