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Algerien

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Hinweis

Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird daher angeraten, sich vor Antritt bzw. Buchung einer Reise mit der zuständigen konsularischen Vertretung in Verbindung zu setzen.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum.
Achtung: Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger von Jemen, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Seychellen, Syrien und Tunesien.

Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Südalgerien (Sahara) müssen folgende Angaben gemacht werden:
(a) Reiseziele,
(b) Reiseroute,
(c) Beginn und Ende des Aufenthalts und
(d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter.
Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.

Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit (s. Kontaktadressen).

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und Niederlande;
(b) Übrige Länder: Iran, Israel, Korea (Süd), Malawi, Südafrika, Taiwan, USA, Vietnam und für Reisende mit palästinensischen Reisedokumenten.

 
Visaarten

Transit-, Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Gültigkeitsdauer

Visum für eine einmalige Einreise: 45 Tage ab Ausstellungsdatum.

 
Antragstellung

Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingehen.
Achtung: In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

Persönliche Antragstellung: 1 Tag; per Post: Mind. 10 Tage in Deutschland, 7 Tage in Österreich.

 
Einreisebeschränkungen

Israelischen Staatsangehörigen wird die Einreise nach und der Transit durch Algerien verweigert. Wer israelische Sichtvermerke im Reisepass hat, muss sich einen Zweitpass ausstellen lassen, um nach Algerien einreisen zu können. Iranischen Staatsangehörigen wird die Einreise verweigert.

 
Unterlagen

Touristen- und Privatvisum: (a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate gültig ist. (d) Gebühr. (e) Beleg über die Reiseroute vom Reiseveranstalter. (f) Internationale Versicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung). (g) Einladung / Verpflichtungserklärung der einladenden Person in Algerien oder Hotelreservierung. Touristen, die in den algerischen Süden reisen, müssen eine Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen Reisebüro vorlegen, in welcher Reiseroute und Reisedauer vermerkt sind. 
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum:  (i) Einführungsschreiben der Firma und Nachweis, dass Geschäftsbeziehungen bestehen. (j) Schreiben der deutschen Firma oder Institution, in welchem die genauen Gründe für die Reise aufgeführt werden sowie auch die Verpflichtung zur Übernahme aller Kosten durch diese Firma/Institution, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Ausreiseerlaubnis

Eine Ausreiseerlaubnis ist erforderlich für Ausländer, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.

 
 
 
ontaktadressen
 
Ministère du Tourisme

Route Nationale 36, El Biar, DZ-Algier
Tel: (021) 79 23 01. Fax: (021) 79 23 32.
E-Mail: mtazm@wissal.dz
Internet: www.tourisme.dz

 
Entreprise Nationale Algérienne du Tourisme

2, Rue Didouche Mourad, DZ-Algier
Tel: (021) 63 79 17. Fax: (021) 63 71 45.
Internet: www.onat-dz.com

 
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien

Görschstraße 45-46, D-13187 Berlin
Tel: (030) 43 73 70. Fax: (030) 48 09 87 16.
E-Mail: info@algerische-botschaft.de
Internet: www.algerische-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Generalkonsulat in Bonn (Tel: (0228) 94 37 60).

 
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien

Rudolfinergasse 18, A-1190 Wien
Tel: (01) 369 88 53/54/55. Fax: (01) 369 88 56.
E-Mail: office@algerische-botschaft.at
Internet: www.algerische-botschaft.at
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-16.00 Uhr. Visaabt.: Mo-Do 09.00-12.00 (Einreichen von Anträgen) und 14.00-15.00 Uhr (Abholung).

 
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien

Willadingweg 74, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 350 10 50. Fax: (031) 350 10 59.
E-Mail: ambalg.berne@bluewin.ch
Mo-Fr 08.30-16.00 Uhr.
Generalkonsulat in Genf (Internet: www.consulat-algerie.ch).
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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

165 Chemin Sfindja, DZ-Algier
Postanschrift: B.P. 664, DZ-16000 Algier
Tel: (021) 74 19 41/56, (021) 74 54 99. Fax: (021) 74 05 21.
E-Mail: zreg@algi.diplo.de
Internet: www.algier.diplo.de

 
Österreichische Botschaft

17, Chemin Abdel kader Gadouche, DZ-16035 Hydra, Algier
Tel: (021) 69 10 86/34. Fax: (021) 69 12 32.
E-Mail: algier-ob@bmeia.gv.at

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2, Rue numéro 3, DZ-16035 Paradou, Algier
Postanschrift: B.P. 443, DZ-16035 Hydra-Algier
Tel: (021) 60 04 22, (021) 60 69 60. Fax: (021) 60 98 54.
E-Mail: alg.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/alger
Mo-Mi 09.00-12.00 Uhr, So 09.00-12.00 Uhr

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, v.a. im Norden im Wadi Hamiz und im Süden in der Tassili-Region. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen und ist gelegentlich technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch gute europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Bei Aufenthalten in der Wüste sind Sonnenschutz und Feuchtigkeitscreme (Trockenheit) unerlässlich. Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Anmerkung

[1]: Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Algerien.
[2]: Begrenztes Malariarisiko der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax existiert in der abgelegenen Region Ihrir (Dept. Illizi). Keine medikamentöse Vorbeugung, aber Mückenschutz und langärmlige Kleidung empfohlen.
[3]: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) können die meisten Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden.
Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann unsauber sein und sollte sterilisiert werden. Milchpulver nur mit sauberem Wasser anrühren. Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind i. Allg. unbedenklich.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage



1. Jan. 2007 Neujahr. 29. Jan. Ashoura. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 19. Juni Ben Bellas Entmachtung. 5. Juli Unabhängigkeitstag. 13. Sept. Beginn Ramadan. 1. Nov. Jahrestag der Revolution. 14.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest).

1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. Islamisches Neujahr. 19. Jan. Ashoura. 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 19. Juni Ben Bellas Entmachtung. 5. Juli Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Jahrestag der Revolution. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.