Destination Guides
Ägypten

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

1 Ja/2 Nein
Ja Ja/2 Nein
Ja Ja/2 Nein
1 Ja/2 Nein

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate (deutsche Reisepässe noch mindestens 3 Monate) gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Kinderreisepass, mit einem eigenem Kinderausweis (mit Lichtbild), einem Personalausweis oder mit einem Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahren ebenfalls mit Lichtbild) bis 16 Jahren einreisen. Kann wegen Platzmangel kein Lichtbild des Kindes im elterlichen Reisepass angebracht werden, ist die Eintragung des Kindes im elterlichen Reisepass für die Einreise nicht ausreichend.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass/Kinderausweis: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen, da bei österreichischen Reisepässen nur die Miteintragung von Neugeborenen offiziell anerkannt wird. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Kuwait für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten;
(b) Bahrain, Djibouti, Guinea, Jemen, Libyen, Oman, Saudi-Arabien, Südkorea und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(c) Jordanien (nur mit 5 Jahre gültigem Reisepass);
(d) Staatsbürger von Malaysia für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen.

Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können Staatsbürger der EU-Länder (Ausnahmen: Bulgarien und Rumänien) sowie Schweizer, Türken, Bürger einiger Staaten Osteuropas und viele andere Staatsbürger für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten. Die Kosten betragen 15 US$ (ca. 12 Eur;), die am besten in bar bereitgehalten werden. Weiterhin wird ein gesondert auszufüllendes Einreisedokument (mit Foto) ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto griffbereit mitführen. (b) Für Staatsangehörige mancher Länder müssen die konsularischen Vertretungen vor Ausstellung eines Visums die Genehmigung von Kairo einholen. Es ist daher ratsam, mindestens einen Monat vor Buchung der Reise bei den Vertretungen anzufragen.

Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.

 
Transit

Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum (jeweils für einmalige und mehrfache Einreise), Transitvisum.

 
Gültigkeitsdauer

Einfache Einreise: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen einmonatigen Aufenthalt.
Mehrmalige Einreise: 6 Monate ab Ausstellungsadatum für einen dreimonatigen Aufenthalt.
Verlängerung im Land ist möglich.

 
Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 2 Arbeitstage.

 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Ägypten verweigert Staatsangehörigen von Sudan die Einreise, die mit einem Visum der Kategorie B einreisen wollen.

 
Unterlagen

(a) 1 Passfoto. (b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (deutsche Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein) und mit mindestens einer leeren Seite. (c) Antragsformular. (d) Gebühren in bar. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer. 
Frankierter Rückumschlag für postalische Beantragungen.

 
Personalausweis

[1] Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung ";Visum bei der Einreise"; [2]). Wird nur mit Personalausweis eingereist, muss eine spezielle Einreisekarte bei der Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb sollten sich Reisende sicherheitshalber rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein staatliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das ab dem Ausstellungsdatum 2 Wochen gültig ist. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne.

 
 
 
ontaktadressen
 
Ägyptisches Fremdenverkehrsamt

Kaiserstraße 66, D-60329 Frankfurt/M.
Tel: (069) 25 21 53, 25 23 19. Fax: (069) 23 98 76.
E-Mail: staatlich@aegyptisches-fremdenverkehrsamt.de
Internet: www.egypt.travel
Mo-Fr 10.00-17.00 Uhr.

 
Ägyptisches Fremdenverkehrsamt

Opernring 3/3, A-1010 Wien
Tel: (01) 587 66 33. Fax: (01) 587 66 34.
E-Mail: aegypten@chello.at
Internet: www.touregypt.net
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

 
Tourismusbüro von Ägypten

Marktgasse 59, CH-3011 Bern
Tel: (031) 311 22 10. Fax: (031) 311 22 85.
E-Mail: info.ch@egypt.travel
Internet: www.egypt.travel
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

 
Ministry of Tourism

Misr Travel Tower, Abassia Square, Abassia, EG-Kairo
Tel: (02) 85 45 09 oder 84 19 70. Fax: (02) 85 43 63.
E-Mail: contact@touregypt.net
Internet: http://touregypt.net/tourism

 
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

Stauffenbergstraße 6-7, D-10785 Berlin
Tel: (030) 477 54 70 (keine Visaauskünfte). Fax: (030) 477 10 49.
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Internet: www.egyptian-embassy.de
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr (tel. Vereinbarung).

 
Konsularabteilung der Botschaft

Stauffenbergstraße 6-7, D-10785 Berlin
Tel: (030) 47 90 18 80 und 47 75 47 40. Fax: (030) 477 40 00.
E-Mail: consularsection@egyptian-embassy.de
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr). Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr (tel. Auskünfte).
Generalkonsulate in Frankfurt/M. (Tel: (069) 955 13 410) und Hamburg (Tel: (040) 413 32 60).

 
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

Hohe Warte 50-54, A-1190 Wien
Tel: (01) 370 81 04. Fax: (01) 370 81 04 27. Konsularabt.: Tel: (01) 370 81 08. Fax: (01) 370 81 04 27.
E-Mail: egyptembassyvienna@egyptembassyvienna.at
Internet: www.egyptembassyvienna.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

 
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

Elfenauweg 61, CH-3006 Bern
Tel: (031) 352 80 13. Fax: (031) 352 06 25. Konsularabt.: Tel: (031) 352 80 55.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-14.00 Uhr.
Generalkonsulat in Genf (Tel: (022) 347 62 55).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

8 B, Sharia Hassan Sabri, Zamalek, EG-Kairo
Tel: (02) 739 96 00. Fax: (02) 736 05 30.
E-Mail: germemb@tedata.net.eg
Internet: www.kairo.diplo.de oder www.cairo.diplo.de
Honorarkonsule in Alexandria und Hurghada.

 
Botschaft der Republik Österreich

Wissa Wassef Street 5, Corner El Nile Street, Riyadth-Tower, 5th Floor, Giza, EG-11111 Kairo
Tel: (02) 570 29 75. Fax: (02) 570 29 79.
E-Mail: kairo-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.austriaegypt.org
Honorargeneralkonsulat in Alexandria (Tel: (03) 480 88 88).

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

10 Abdel Khalek Sarwat Street, EG-11511 Kairo
Postanschrift: PO Box 633, EG-Kairo
Tel: (02) 575 82 84. Fax: (02) 574 52 36.
E-Mail: cai.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/cairo

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein -
Ja -
2 -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen im Süßwasser vor (vor allem im Nildelta, Niltal und im Suezkanal-Gebiet). Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Vereinzelt tritt die durch Insekten verursachte Filariose im Nildelta auf. Ein Insektenschutz reduziert die Übertragungsgefahr.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Derzeit besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für Hepatitis A und Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Leishmaniose tritt vereinzelt im Norden auf. Empfehlenswert ist ein wirksamer Insektenschutz.

Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko für Meningokokken-Meningitis. Alljährlich werden während der Trockenzeit von Dezember bis Mai vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert.

Tollwut kommt vor. Daher wird für Rucksack- und Abenteuerreisenden sowie für Kinder zu einem Impfschutz geraten. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Krankenhäuser und Apotheken stehen Besuchern vor allem in den Großstädten und Urlaubsgebieten zur Verfügung. Die medizinische Versorgung auch außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte.

 
Vogelgrippe

Seit ihrem Erstauftritt im Februar 2006 hat sich die Vogelgrippe durch Influenza A(H5N1) mit zahlreichen örtlichen Ausbrüchen bei Wildvögeln und Hausgeflügel auf 23 der 27 Gouvernorate ausgebreitet. Mehr als 30 Millionen Tiere sind ihr bisher zum Opfer gefallen. Im Juni 2007 gab es einen Todesfall wegen der Vogelgrippe.

Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden.
Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
Gesundheitszeugnis

Für eine Arbeitserlaubnis ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago. Reisende, die aus dem Sudan kommen, müssen einen Impfnachweis bzw. die Bescheinungung einer sudanischen Behörde vorlegen, dass sie sich in den letzten sechs Tagen nicht südlich von 15° nördlicher Breite aufgehalten haben.
[2] Die Malaria-Art Plasmodium vivax und die gefährlichere Form Plasmodium falciparum können von Juni bis Oktober in der Region um Al Faiyoum (Nil-Oase) auftreten, jedoch besteht nur ein geringes Risiko (keine Fälle seit 1998). In Alexandria und Kairo besteht kein Malaria-Risiko.
[3] Magen - und Darmprobleme sind das häufigste Übel. Daher sollte man sich einen Vorrat an entsprechenden Medikamenten mitnehmen. Als Trinkwasser und zum Zähneputzen sollte man nur Mineralwasser verwenden. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich, abgefülltes Wasser zu trinken, welches überall erhältlich ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte müssen aus abgekochter Milch hergestellt sein. Fisch- und Fleischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

[*] Diese Feiertage sind nicht offiziell, obgleich Koptische Christen diese befolgen dürfen.

 
Feiertage

7. Jan. 2007* Koptischer Weihnachtsfeiertag. 20. Jan. Islamisches Neujahr. 8. April Sham el-Nassim (Koptisches Osterfest). 25. April Sinai-Befreiungsfest (nur Sinai). 1. Mai Tag der Arbeit. 18. Juni Befreiungsfest. 23. Juli Tag der Revolution. 15. Aug. Wafa’a El Nil (Überflutung des Nils). 11. Sept.* Koptisches Neujahr. 6. Okt. Tag der Streitkräfte. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 24. Okt. Siegestag von Suez. 23. Dez. Tag des Sieges.

7. Jan. 2008* Koptisches Weihnachten. 10. Jan. Islamisches Neujahr. 22. März Geburtstag des Propheten. 25. Apr. Sinai’s Befreiungstag (nur Sinai). 28. Apr.* Sham el-Nassim (koptisches Ostern). 1. Mai Tag der Arbeit. 18. Jun. Befreiungstag. 23. Jul. Tag der Revolution. 2. Sep. Beginn des Ramadan. 11. Sept.* Koptisches Neujahr. 2.-5. Okt. Bairam Fest (Ende des Ramadan). 6. Okt. Tag der Streitkräfte. 24. Okt. Sueztag. 9.-11. Dez. Islamisches Opferfest. 23. Dez. Tag des Sieges. 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

[*] Diese Feiertage sind nicht offiziell, obgleich Koptische Christen diese befolgen dürfen.