Destination Guides
Afghanistan

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Visum

Allgemein erforderlich.

 
Bearbeitungszeit

Maximal 10 Werktage (in Deutschland), ca. 7 Werktage (in Österreich).

 
Unterlagen

(a) ausgefülltes Formular mit Unterschrift. (b) 2 aktuelle Passfotos (in Deutschland), 1 Passfoto (in Österreich). (c) offizielle Einladung/ Begleitschreiben der Organisation/des Unternehmens (wenn zutreffend). (d) Visagebühr (originaler Bankeinzahlungsbeleg). (e) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss, und Kopie (falls der Reisepass benötigt wird, während das Antragsverfahren läuft, kann vorläufig eine Kopie der Hauptseite des Reisepasses gesendet werden. Bei Bewilligung des Antrages muss der Reisepass vorgelegt werden). (f) adressierter und frankierter Briefumschlag (Einschreiben) beilegen bzw. Kurierdienst beauftragen.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen.

 
Meldepflicht

Ausländische Touristen und Journalisten müssen sich bei ihrer Ankunft bei der Pressestelle des Fremdenverkehrsamtes in Kabul melden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Die Schweiz und Österreich unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Afghanistan, zuständig sind die jeweiligen Botschaften in Islamabad (s. Pakistan).

 
Online Travel Guide Afghanistan

www.kabulcaravan.com

 
Ministry of Foreign Affairs

Malak Azghar Road, AF-Kabul
Tel: (070) 10 40 24. Fax: (+1) (020) 210 03 60.
E-Mail: contact@mfa.gov.af
Internet: www.mfa.gov.af

 
Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan

Taunusstraße 3, Ecke Kronbergerstr. 5, D-14193 Berlin
Tel: (030) 206 73 50. Fax: (030) 229 15 10.
E-Mail: info@botschaft-afghanistan.de
Internet: www.botschaft-afghanistan.de
Mo-Do 09.30-14.00 Uhr.
Generalkonsulat in Bonn (Tel: (0228) 25 67 97. Internet: www.afghanconsulate-bonn.de).

 
Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan

Lackierergasse 9/9, A-1090 Wien
Tel: (01) 524 78 06. Fax: (01) 524 78 07.
E-Mail: afg.emb.vie@chello.at
Internet: www.embassyofafghanistan.com
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.

 
Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan

Avenue Raphaël 32, F-75016 Paris
Tel: (+33) (01) 45 25 05 29. Fax: (+33) (01) 42 24 47 14.
E-Mail: ambafghane@wanadoo.fr
Mo-Fr 09.00-18.15 Uhr.
(auch für die Schweiz zuständig.)

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Wazir Akbar Khan, Mena 6, AF-Kabul
Postanschrift: P.O. Box 83, AF-Kabul
Tel: (020) 210 15 12.
Internet: www.kabul.diplo.de

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Ja 1
2 Nein
3 -
4 -
5 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B ist endemisch. Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B werden empfohlen. Hepatitis E tritt auf.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die Leishmaniose ist weit verbreitet, v.a. in Kabul. Kandahar, Parwan, Balkh und Herat. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Bei längerem Aufenthalt ist eine Impfung gegen Meningokokken-Meningtitis empfehlenswert.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zeckenbissfieber tritt landesweit auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung, insbesondere die stationäre Behandlungsmöglichkeit, ist völlig unzureichend und in etlichen Landesteilen, vor allem auf dem Lande, nahezu nicht existent. Bei Erkrankungen und Unfällen, muss daher die sofortige Verlegung in ein Lazarett der ausländischen Militäreinheiten oder die Heimschaffung erfolgen. Lediglich in den großen Städten sind Apotheken vorhanden, die ein zufriedenstellendes Angebot an Medikamenten bevorraten. Eine gekühlte Lagerung von Medikamenten ist nicht gewährleistet. Wer auf die ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte sie mitbringen und die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt bescheinigen lassen. Adäquate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam), Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.

 
Vogelgrippe

In Afghanistan wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 20. März 2006 bestätigt. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
Anmerkung

[1]: Eine Gelbfieber-Impfbescheinigung wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die in den Infektionsgebieten den Transitraum nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Afghanistan den Transitraum nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen. Ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr.
[2]: Insbesondere in Kabul und in den Provinzen Kandahar, Herat, Takhar, Konar, Khulm, Aibak, Faizabad, Kunduz und Spin Boldak besteht ein erhöhtes Cholera-Infektionsrisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Sorgfältige Hygienemaßnahmen sind stets empfohlen. Eine Cholera-Impfung ist für Reisende in der Regel nicht erforderlich. Ein Cholera-Impfnachweis kann jedoch von den Behörden verlangt werden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3]: Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Polio-Impfschutz empfohlen.
[4]: Malariaschutz ist von Mai bis einschließlich November für alle Gebiete unter 2000 m erforderlich. Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin- Resistenz der hier weniger häufigen, aber gefährlicheren Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) wurde gemeldet. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax (Malaria tertinana) tritt ebenfalls auf.
[5]: Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte sollten aus pasteurisierter bzw. abgekochter Milch hergestellt sein. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage


21. Jan. 2007 Eid al-Adha (Opferfest). 29. Jan. Ashura (Märtyrertod des Imam Hussein). Feb. Arafat-Tag. 21. März Navroz (Iranisches Neujahr). 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 18. Apr. Befreiungstag. 27. Apr. Revolutionstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 19. Aug. Unabhängigkeitstag. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 

19. Jan. 2008 Ashura (Märtyrertod des Imam Hussein). Feb. Arafat-Tag. 21. März Navroz (Iranisches Neujahr). 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 18. Apr. Befreiungstag. 28. Apr. Revolutionstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 19. Aug. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest).

 
Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.