Destination Guides
Sri Lanka

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja 1 Ja
Ja 1 Ja
Ja 1 Ja
Ja 1/2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass mindestens noch 2 Monate nach Visumende gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich. Staatsbürger folgender Länder erhalten bei der Ankunft am Bandaranayake International Airport (Colombo) kostenlos ein Einreisevisum, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket besitzen und als Touristen für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen einreisen (kann nicht verlängert werden):
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Staatsbürger von Malta müssen schon vor der Einreise ein Visum beantragen);
(b) Übrige Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Brunei, China (VR), Georgien, Hongkong (China), Indien, Indonesien, Iran, Israel, Japan, Kanada, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Malaysia, Malediven, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Moldawien, Montenegro, Nepal, Neuseeland, Norwegen, Oman, Pakistan, Philippinen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien, Seychellen, Singapur, Südafrika, Tadschikistan, Taiwan (China), Thailand, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, USA, Usbekistan und Vereinigte Arabische Emirate.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

[2] Geschäftsreisende benötigen auf jeden Fall ein Visum.

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Touristen, die sich mehr als 30 Tage in Sri Lanka aufhalten, können ihre Visa durch das Department of Immigration & Emigration in folgender Adresse verlängern lassen: Department of Immigration and Emigration No.14, Ananda Rajakaruna Mawatha, Colombo 10, Sri Lanka, Tel: (0094) (011)533 33 65, 533 31 62. Fax: (0094) (011) 567 85 95.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Es wird dennoch empfohlen, über ein Transitvisum zu verfügen.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Transitvisum (einmalige und mehrmalige Einreise).

 
Gültigkeitsdauer

3 Monate.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen ).

 
Bearbeitungszeit

Persönlich: sofort; postalisch: ca. 2 Wochen.

 
Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass.
(b) Antragsformular.
(c) 2 Passfotos, die auf der Rückseite unterschrieben sein müssen.
(d) Gebühr (keine Schecks).
(e) Bestätigtes Rückflugticket.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Adresse und Telefonnummer im Wohnsitzland.
(h) Drittstaatler benötigen ein gültiges Visum für ihr Wohnsitzland.
(i) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma des Heimatlandes und der Firma in Sri Lanka.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) beigelegt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 15 US$ pro Person und Tag) verfügen.

 
Einreise mit Haustieren

Eine Einfuhrgenehmigung für alle Haustiere muss entweder beim Chief Animal Quarantine Officer (41 Morgan Road, Colombo 2, Sri Lanka, Tel/Fax: (+94) 11 244 86 83) oder beim Animal Quarantine Officer (B.I.A., Katunayake, Sri Lanka, Tel: (+94) 11 225 34 30) beantragt werden.
Bei der Einreise müssen für Katzen und Hunde ein Tollwutimpfzertifikat und ein Gesundheitszeugnis, die vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland ausgestellt worden sind, vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist. Für jeden Hund muss bei der Einreise eine Einfuhrgebühr von 250 RS bezahlt werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Sri Lanka Fremdenverkehrsamt

Allerheiligentor 2-4, D-60311 Frankfurt/M.
Tel: (069) 28 77 34. Fax: (069) 28 83 71.
E-Mail: info@srilankatourism.de
Internet: www.srilankatourism.de
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr;
(auch für Österreich und die Schweiz zuständig).

 
Sri Lanka Tourist Board

80 Galle Road, LK-Colombo 3
Tel: (11) 243 70 59. Fax: (11) 244 00 01.
E-Mail: info@srilankatourism.org
Internet: www.srilankatourism.org

 
Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

Niklasstraße 19, D-14163 Berlin
Tel: (030) 80 90 97 43. Fax: (030) 80 90 97 57.
E-Mail: info@srilanka-botschaft.de
Internet: www.srilanka-botschaft.de
Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.30-12.30 Uhr.
(Auch für die Schweizer zuständig.)
Generalkonsulat in Bonn. Honorargeneralkonsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Bremen, München, Leipzig und Stuttgart.

 
Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

Rainergasse 1/2/5, A-1040 Wien
Tel: (01) 503 79 88. Fax: (01) 503 79 93.
E-Mail: embassy.srilanka@etelnet.at
Internet: www.srilankaembassy.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Honorarkonsulate in Graz und Salzburg.

 
Generalkonsulat der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

56 Rue de Moillebeau, CH-1209 Genève
Postanschrift: P.O.Box 436, CH-1211 Genf 19
Tel: (022) 919 12 50. Fax: (022) 734 90 84.
E-Mail: mission.srilanka@ties.itu.int und consulate@lankamission.org  
Internet: www.lankamission.org  
Mo-Fr 09.00-17.15 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

40 Alfred House Avenue, LK-Colombo 3
Postanschrift: PO Box 658, LK-Colombo 3
Tel: (11) 258 04 31. Fax: (11) 258 04 40.
E-Mail: info@colo.diplo.de
Internet: www.colombo.diplo.de
Mo-Fr 08.00-11.30 Uhr.

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

424, Union Place, Carmart Building, LK-Colombo 2
Postanschrift: PO Box 903, LK-Colombo
Tel: (11) 269 16 13. Fax: (11) 269 83 82.
E-Mail: austriacon@sltnet.lk
Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in New Delhi (s. Indien).

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

63 Gregory’s Road, LK-Colombo 7
Postanschrift: PO Box 342, LK-Colombo
Tel: (11) 269 51 17. Fax: (11) 269 51 76.
E-Mail: col.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/colombo
Mo-Do 08.30-11.30 Uhr, Fr 08.00-10.30 Uhr.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt derzeit verstärkt im Süden einschl. der Hauptstadt Colombo vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

V.a. an der Südwestküste tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Ein wirksamer Insektenschutz reduziert die Übertragungsgefahr.

Fleckfieber tritt v.a. im Süden auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht ganzjährig vor allem in ländlichen Gebieten unter einer Höhe von 1200 m. Das sind v.a. die Reisanbaugebiete im zentralen Hochland und die Küstenebene um Colombo. Eine Impfung und Mückenschutz reduzieren das Ansteckungsrisiko.

Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die Behandlung in den staatlichen Krankenhäusern ist kostenlos. Das General Hospital in Colombo hat Tag und Nacht geöffnet. Einige Hotels haben Hausärzte. Die medizinische Versorgung entspricht jedoch nicht der in Europa gewohnten. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

 
Gesundheitszeugnis

Ausländer, die verdächtig auf AIDS sind, müssen sich ggf. einem HIV-Test unterziehen; bei positivem Ausfall kann die Einreise verweigert werden.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Sri Lanka den Transitraum nicht verlassen. Über Personen ohne gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung kann eine Quarantäne verhängt werden.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, ist aber bei Touristen als sehr gering einzustufen. Cholera kommt v.a. in den nördlichen und westlichen Landesteilen sowie auf der Jaffna-Halbinsel vor. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malaria, überwiegend in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax, tritt ganzjährig im gesamten Land insbesondere im Nordwesten auf. Kein Malaria-Risiko gibt es in den Distrikten Colombo, Kalutara, Nuwara Eliya, Galle, Gampaha und Matara. Die auch vorkommende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (zu 12 %) soll stark chloroquinresistent sein. Schutz bieten langärmelige Kleidung, Mückenschutzmittel und Notfallmedikation.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und rohen Salaten sollte vermieden werden. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

(a) Zusätzlich zu den angegebenen Feiertagen wird an jedem Vollmondtag das Poya-Fest gefeiert. Religiöse Feiertage werden mit Hilfe astrologischer Berechnungen bestimmt, so dass man oft nur das ungefähre Datum angeben kann.
(b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage richten sich nach dem Mondkalender und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht tagsüber, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Diese Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie Eid al-Adha, kann bis zu 10 Tage dauern (je nach Region).

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahrstag. 4. Febr. Unabhängigkeitstag. 16. Febr. Mahasivaratri. 6. April Karfreitag. 13./14. April Tamilisches und Singhalesisches Neujahr. 1. Mai Maifeiertag. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 14. Jan. Tamil Thai Pongal-Tag. 4. Feb. Nationalfeiertag. 16. Feb. Maha Sivarathri-Tag. 20. März Milad un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 21. März Karfreitag. 13.-14. Apr. Singhalesisches und Tamilisches Neujahr. 1. Mai Maifeiertag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 28. Okt. Deepavali. 9. Dez. Eid al-Adha (Hadji Festival). 25. Dez. Weihnachten.

 
Feiertage

(a) Zusätzlich zu den angegebenen Feiertagen wird an jedem Vollmondtag das Poya-Fest gefeiert. Religiöse Feiertage werden mit Hilfe astrologischer Berechnungen bestimmt, so dass man oft nur das ungefähre Datum angeben kann.
(b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage richten sich nach dem Mondkalender und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht tagsüber, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Diese Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie Eid al-Adha, kann bis zu 10 Tage dauern (je nach Region).