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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
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Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise gültig sein, ausgenommen sind Staatsangehörige von Hongkong (VR China), die
auch mit einem Personalausweis einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend,
es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter
erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Kinder, die das schulpflichtige
Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Kinder, die das schulpflichtige
Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Wenn ein Kind im Reisepass zumindest eines
Elternteils eingetragen ist, muss es auch in dessen pakistanischen Visum aufgeführt sein.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsangehörige der folgenden Länder: (a) Hongkong (VR China), Nepal und Samoa für Aufenthalte bis zu 30 Tagen; (b) Tonga und Trinidad & Tobago für unbegrenzten Aufenthalt; (c) Island, Malediven und Sambia für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten; Das Visum muss von einer pakistanischen Auslandsvertretung erteilt worden sein. Es ist für Touristen und Besucher nicht möglich,
ein Visum bei der Einreise am Flughafen zu erhalten.
Visum bei der Einreise: Ausschließlich Geschäftsreisende der folgenden Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebühr zwischen 3-150 US$ je nach Nationalität), wenn sie ein Empfehlungsschreiben
der Industrie- und Handelskammer des Herkunftlandes, ein Einladungsschreiben der pakistanischen Firma und ein Empfehlungsschreiben
des Investor Consular Board of Investment vorlegen können: (a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien müssen vor der Reise ein Visum beantragen) und die Schweiz; (b) Übrige Länder: Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, China (VR), Hongkong (China VR), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Malaysia,
Norwegen, Singapur, Türkei und USA.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen,
benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristen- und Geschäftsvisum. Das Visum muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung benutzt werden.
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| Gültigkeitsdauer |
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Touristenvisum: 3 Monate, einmalige Einreise. Geschäftsvisum: 3 Monate, einmalige Einreise; maximal 11 Monate, mehrmalige Einreise.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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2-3 Tage.
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| Einreisebeschränkungen |
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(a) Mit israelischen Einreisestempeln im Reisepass kann es bei der Einreise zu Schwierigkeiten kommen. (b) Staatsangehörigen
von Israel wird die Ein-/Durchreise verweigert. (c) Staatsangehörigen von Afghanistan wird die Einreise verweigert, wenn aus
dem Reisepass oder Ticket die Durchreise durch Indien oder der Reiseantritt in Indien ersichtlich ist.
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| Unterlagen |
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(a) Reisepass (muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein). (b) 2 Anträge. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr (Überweisung).
(e) Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder
die Schweiz. (g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan. (h) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben der Firma und Firmenschreiben. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren beigelegt werden.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Meldepflicht |
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Alle ausländischen Besucher müssen sich spätestens 30 Tage nach der Einreise bei den Polizeibehörden melden.
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ontaktadressen
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| Pakistan Tourism Development Corporation (PTDC) |
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Agha Khan Road, Markaz F-6, PK-Islamabad 44000 Postanschrift: P.O.Box 1465, PK-Islamabad Tel: (051) 921 27 60/66. Fax: (051) 920 40 27. E-Mail: info@tourism.gov.pk Internet: www.tourism.gov.pk
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| Botschaft der Islamischen Republik Pakistan |
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Schaperstraße 29, D-10719 Berlin/Wilmersdorf Tel: (030) 21 24 40. Fax: (030) 21 24 42 10. E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de Mo-Do 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 42 10 12 15). Honorargeneralkonsulate ohne Visumerteilung in München. Honorarkonsule ohne Visumerteilung in Bremen und Hamburg.
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| Botschaft der Islamischen Republik Pakistan |
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Hofzeile 13, A-1190 Wien Tel: (01) 368 73 81. Fax: (01) 368 73 76. E-Mail: parepvienna@hotmail.com Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 10.00-12.00 Uhr. Honorargeneralkonsulat in Innsbruck.
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| Botschaft der Islamischen Republik Pakistan |
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Bernastrasse 47, CH-3005 Bern Tel: (031) 350 17 90. Fax: (031) 350 17 99. E-Mail: parepberne@bluewin.ch Internet: www.swisspak.com Mo-Fr 09.00-13.30 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 10.00-12.00 Uhr (bis 14.00 Uhr telefonisch). Generalkonsulat in Zürich.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Ramna 5, Diplomatic Enclave, PK-Islamabad Postanschrift: PO Box 1027, PK-Islamabad Tel: (051) 227 94 30/-35. Fax: (051) 227 94 36. E-Mail: pregerem@isb.paknet.com.pk Internet: www.islamabad.diplo.de Generalkonsulat in Karachi. Honorarkonsulat in Lahore.
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| Botschaft der Republik Österreich |
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House 13, 1st Street Shalimar 6/3, PK-Islamabad Postanschrift: PO Box 1018, G.P.O. Islamabad Tel: (051) 227 92 37. Fax: (051) 282 83 66. E-Mail: islamabad-ob@bmeia.gv.at Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr Honorarkonsulate in Lahore und Karachi. Die österreichische Botschaft in Islamabad ist auch für Afghanistan zuständig.
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Street 6, Diplomatic Enclave, G-5/4, PK4400-Islamabad Postanschrift: PO Box 1073, PK 44000-Islamabad Tel: (051) 227 92 91/92/93. Fax: (051) 227 92 86. E-Mail: isl.vertretung@eda.admin.ch Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Generalkonsulat in Karachi, Konsularagentur in Lahore. Die schweizerische Botschaft in Islamabad ist auch für Afghanistan zuständig.
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
1 |
| Nein |
Nein |
| Ja |
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| 2 |
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| 3 |
- |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Fleckfieber tritt vereinzelt im Norden und Westen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige
Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist im Land ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen
oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis Januar vor allem in ländlichen und suburbanen Gebieten entlang der indischen Grenze und in den zentralen
Deltas.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen gelegentlich vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Ein erhöhtes Tollwut-Risiko besteht landesweit. Die Übertragung geschieht hauptsächlich durch streunende Hunde. Überträger sind auch Katzen, Waldtiere
und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen.
Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist teilweise sehr begrenzt. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs
den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung
wird dringend empfohlen.
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| Vogelgrippe |
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In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe: Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen. Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden. Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten. Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind. Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen. Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.
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| Gesundheitszeugnis |
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Bei Langzeitaufenthalten ist zur Beantragung eines Visums bzw. bei der Einreise ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen
Infektionsgebieten einreisen wollen. Kinder unter sechs Monaten sind hiervon ausgenommen, falls die Mutter vor der Geburt
gegen Gelbfieber geimpft wurde (Bescheinigung erforderlich). Ebenfalls ausgenommen sind Transitpassagiere in Pakistan, die
den Flughafen nicht verlassen. [2] Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen unter 2000 m. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein. [3] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete
nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte
aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen
Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von
Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages,
sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber
geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des
Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Azha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10
Tage dauern. (b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.
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| Feiertage |
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29. Jan. 2007 Ashoura. 23. März Pakistantag. 30. März Eid-e-Milad-un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 2. Juli Nationaler Feiertag. 14. Aug. Unabhängigkeitstag. 12.-14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Nov. Iqbal-Tag. 17. Nov. Nationaler Feiertag. 24. Dez. Quaid-e-Azams Geburtstag; Weihnachten.
19. Jan. 2008 Ashoura. 19. März Eid-e-Milad-un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 23. März Pakistan-Tag. 14. Aug. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Nov. Allama Muhammad Iqbal-Tag. 9. Dez. Eid ul-Azha (Opferfest). 25. Dez. Quaid-e-Azams Geburtstag.
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| Feiertage |
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(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von
Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages,
sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber
geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des
Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Azha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10
Tage dauern. (b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.
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