Destination Guides
Nigeria

 
eld
 
Währung

1 Naira = 100 Kobo.Währungskürzel: N, NGN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 N; Münzen im Wert von 1 N sowie von 25, 10, 5 und 1 K.

 
Geldwechsel

Die nigerianische Regierung hat eine sehr hohe Umtauschrate für den Naira festgelegt. Trotzdem sollte Geld nur bei offiziellen Wechselstuben und zu offiziellen Raten umgetauscht werden. Geldwechsel auf dem Schwarzmarkt ist gefährlich und kann zu Verhaftungen führen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar.

 
Kreditkarten

American Express, MasterCard, Diners Club, Eurocard und Visa werden nur teilweise akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Generell wird die Benutzung von Kreditkarten wegen öfters vorkommender Betrugsfälle nicht empfohlen.

 
Reiseschecks

Werden nicht empfohlen.

 
Devisenbestimmungen

Die Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 N deklarationspflichtig. Die Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 5.000 US$ deklarationspflichtig.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo 08.00-15.00 Uhr, Di-Fr 08.00-13.30 Uhr.

 
Wechselkurse

N N N N N N
Okt. ’05 Jan. ’06 Apr. ’06 Juli ’06 Okt. ’06 Jan. ’07
1 Eur; 156,25 153,78 157,13 164,18 164,10 165,74
1 CHF 101,81 99,12 99,04 104,18 102,38 102,61
1 US$ 130,70 130,37 128,15 128,40 128,18 128,16

 
 
ollfrei einkaufen
 
zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Nigeria eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 mittelgroße Zigarren oder 200 g Tabak ausländischer Herkunft;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 N (ausgenommen sind Luxusartikel, Fotoausrüstung, elektronische Geräte und Schmuck).

 
Einfuhrverbot

Bier, Champagner oder Sekt, Mineralwasser, antialkoholische Getränke, Obst, Gemüse, Getreide, Eier, Schmuck, Edelmetalle, Stoffe und Moskitonetze.
Anmerkung: Nichtbefolgung führt zu hohen Geldstrafen oder zu einer Gefägnisstrafe von mindestens 6 Monaten.

 
Anmerkung

Falls die angegebene Menge überschritten wird, muss die Gesamtmenge verzollt werden. Antiquitäten dürfen nur vom Direktor für Antiquitäten oder einem lizensierten Händler ver- und angekauft werden. Vor der Ausfuhr von Antiquitäten muss man sich von den o. a. Stellen eine Genehmigung besorgen.