Destination Guides
Guinea

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, nutzbar nur bei Begleitung einer erwachsenen Person, die über einen gültigen Reisepass verfügt, oder eigener Reisepass. Die Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung anerkannt.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
Ägypten, Algerien, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kap Verde, Kuba, Liberia, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Togo und Tunesien.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Visum.

 
Visaarten

Transit-, Touristen- und Geschäftsvisa.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

I. Allg. 48 Stunden.

 
Unterlagen

(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) Gebühren (in bar oder mit Verrechnungsscheck). (e) Einladungsschreiben, Einsatzbefehl oder Hotelbuchung.
Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter Freiumschlag (per Einschreiben) beigefügt werden.

 
Impfungen

Bei der Einreise wird ein Impfpass mit dem Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Office National du Tourisme

BP 1275, 6 Avenue de la Republique, Immeuble Al-Aman, GN-Conakry
Tel: 45 51 63. Fax: 45 51 64.
E-Mail: ontour@leland-gn.org
Internet: www.guinee.gov.gn oder www.mirinet.net.gn/ont

 
Botschaft der Republik Guinea

Jägerstraße 67/69, D- 10117 Berlin
Tel: (030) 20 07 43 30. Fax (030) 200 74 33 33.
Mo-Fr 09.00 - 15.00 Uhr
E-Mail: berlin@ambaguinee.de
Internet: www.ambaguinee.de
(auch für Österreich zuständig).
Honorargeneralkonsul in Hamburg. Honorarkonsul in München.

 
Honorarkonsulat der Republik Guinea

(mit Visumerteilung)
16 Rue Plantamour, BP 1342, CH-1211 Genève 1
Tel: (022) 731 61 90. Fax: (022) 731 17 53.
E-Mail: consulat.guinee@bluewin.ch
Kein Publikumsverkehr, nur postalische Beantragung. Übergeordnete Vertretung ist die Botschaft in Paris:

 
Ambassade de la République de Guinée

51 Rue de la Faisanderie, F-75016 Paris
Tel: (+33) (01) 47 04 81 48. Fax: (+33) (01) 47 04 57 65.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
E-Mail: ambagui.paris@laposte.net
Internet: http://guineefrance.free.fr

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

BP 540, GN-Conakry
Tel: 30 41 15 06, 45 15 08. Fax: 30 45 22 17.
E-Mail: amball@sotelgui.net.gn
Internet: www.conakry.diplo.de

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

c/o Société SADIO & Frère S.A.R.L., Route du Niger Libraport, Madine, GN-Conakry
Postanschrift: BP 1167, GN-Conakry
Tel: 46 31 26. Fax: 45 26 70.
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Dakar (s. Senegal).

 
Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Cité Chemin de fer, Immeuble Macenta, GN-Conakry
Tel: 30 41 45 12. Fax: 30 41 45 13.
E-Mail: cimentsdeguinee@biasy.net

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

1 Ja
2 2
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und E sind weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zeckenbissfieber kann auftreten. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

 
Gesundheitsvorsorge

Landesweit ist mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Englisch sprechende Ärzte sind so gut wie nicht vorhanden. Adäquate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam) sowie Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen. Einfache medizinische Versorgung ist in Conakry gewährleistet.

 
Anmerkung

[1] Guinea gilt laut WHO als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (Region Siguiri). Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, ein geringes Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in der Provinz Conakry. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariaschutz ganzjährig landesweit, einschließlich der Städte, erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Malariaform Plasmodium falciparum (90 %) soll chloroquinresistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 17. Mai Christi Himmelfahrt. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 27. Aug. Jahrestag der Frauenrevolte. 28. Sept. Tag des Referendums. 2. Okt. Tag der Republik. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. Nov Laila toul Kadir (Tag der Nachtwache); Tag der Invasion von 1970. 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 24. März Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 2. Okt. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 9. Dez. Opferfest. 25. Dez. Weihnachten.

 
Feiertage

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.